Die Frage ist, wann eine Nachlassverwaltung sinnvollerweise zu beantragen ist: Immer dann,
Kurzum: Sobald die Nachlassaktiva und Nachlasspassiva nicht klar sind.
Sie als Nachlassgericht oder als Erbe bzw. Erbgemeinschaft suchen nach einer geeigneten Person, die das Amt der Nachlassverwalterin übernimmt? Dann bin ich Ihnen gern behilflich. Für die Erben ist meine Berufung stets eine große Erleichterung. Mit meiner Einsetzung kann - sollte der Nachlass durch Gläubigerforderungen aufgezehrt sein - das Ziel erreicht werden, die Vollstreckung in das persönliche Vermögen der Erben zu verhindern. So kann der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Erbschaft annehmen, ohne etwas befürchten zu müssen.
Kontaktieren Sie mich gerne.