Nachlassabwicklung

Sie sind Erbe und wollen nicht, dass Streit ausbricht?

Eine Nachlassabwicklung ist für Sie das richtige, wenn:

  1. Es zwar ein Testament/einen Erbvertrag gibt, aber keine Testamentsvollstreckung durch den Erblasser angeordnet wurde.
  2. Es kein Testament/keinen Erbvertrag gibt und die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.
  3. Es eine Erbgemeinschaft gibt, die einer – ggf. auch mediativen – Leitung der Nachlassabwicklung bedarf.

Sie als Erbe erfahren durch mich als Nachlassabwicklerin den nötigen Beistand. Meine Erfahrung und Kompetenz setze ich empathisch ein, um Ihre Wünsche umzusetzen und Lösungen zu finden. So schaffe ich Ihnen Zeit und Raum, für Ihre Trauer, um Ihren Verlust zu verarbeiten.

Selbstverständlich übernehme ich auch für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen in deren Position als Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer die Nachlassabwicklung.

Sie können sich sicher sein, dass Ihre Erbangelegenheit bei mir in besten Händen ist.

Wie kann ich Sie unterstützen? Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.