Unklare Vermögenslage
Aktiva, Verbindlichkeiten und mögliche Ansprüche müssen vollständig ermittelt und zusammengeführt werden.
Strukturierte, wirtschaftlich orientierte und dokumentationssichere Verwaltung unübersichtlicher und haftungssensibler Nachlässe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung.
Wenn Sie meine Arbeitsweise noch nicht aus eigener Zusammenarbeit kennen, können Sie Kontakt aufnehmen oder anonymisierte Arbeitsproben anfordern. Arbeitsproben werden ausschließlich Nachlassgerichten zur Verfügung gestellt.
„Die Nachlassverwaltung schafft einen geordneten Rahmen für Vermögen, Verbindlichkeiten und die Ansprüche der Beteiligten.“
Die Nachlassverwaltung dient der geordneten Trennung des Nachlasses vom Privatvermögen der Erben. Der Nachlass wird neutral verwaltet. Dabei werden weder einzelne Gläubiger noch die Erben vertreten.
Ziel ist eine nachvollziehbare und gleichmäßige Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass. Die Tätigkeit erfolgt strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung.
Besonders wichtig ist eine strukturierte Bearbeitung, wenn die Vermögenslage unklar, die Gläubigersituation streitig oder die wirtschaftliche Entwicklung des Nachlasses schwer einzuschätzen ist.
Aktiva, Verbindlichkeiten und mögliche Ansprüche müssen vollständig ermittelt und zusammengeführt werden.
Angemeldete Forderungen sind zu erfassen, zu prüfen und in die Gesamtbetrachtung des Nachlasses einzuordnen.
Wirtschaftliche Risiken und eine mögliche Überschuldung müssen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Immobilien, Beteiligungen, Betriebe oder Fonds verlangen eine sachgerechte Verwaltung und Abwicklung.
Gericht, Gläubiger, Erben, Banken, Behörden und weitere Stellen benötigen eine koordinierte Kommunikation.
Bei einem Wechsel müssen Aktenbestand, Fristen und bisherige Maßnahmen geordnet fortgeführt werden.
Art und Umfang der Tätigkeit richten sich nach der gerichtlichen Anordnung und der konkreten Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur des Nachlasses.
Erstellung eines vollständigen und nachvollziehbaren Verzeichnisses der bekannten Nachlasswerte.
Erfassung und Prüfung der Nachlassverbindlichkeiten sowie Ordnung der eingehenden Forderungen.
Erforderliche Maßnahmen zum Erhalt und zur wirtschaftlichen Verwaltung des Nachlasses.
Vorbereitung und Durchführung von Zahlungen nach Klärung der Vermögenslage.
Auskehrung eines verbleibenden Überschusses an die Erben nach geordneter Abwicklung.
Transparente und termingerechte Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht.
Jeder Nachlass ist anders. Die grundlegende Bearbeitungslogik bleibt dennoch nachvollziehbar.
Beschluss, Aufgabenrahmen, Fristen und vorhandene Informationen werden geprüft.
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und laufende Rechtsverhältnisse werden geordnet erfasst.
Erforderliche Maßnahmen werden wirtschaftlich umgesetzt und fortlaufend dokumentiert.
Gläubigerforderungen werden erfasst und nach Klärung der Vermögenslage berücksichtigt.
Berichte und Rechnungslegung machen Maßnahmen, Entwicklung und Ergebnis nachvollziehbar.
Erfahrung besteht insbesondere in den folgenden Bereichen:
Bezugsberechtigungen zugunsten Dritter bei Konten und Lebensversicherungen
Durchführung gerichtlicher Aufgebotsverfahren
Einleitung und Begleitung von Nachlassinsolvenzverfahren
Unternehmensbeteiligungen und mittelständische Betriebe
Komplexe Nachlässe mit vermieteten Immobilienbeständen
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Fondsbeteiligungen und weitere komplexe Vermögenspositionen
Insolvenznahe und haftungssensible Nachlassstrukturen
Wenn eine Nachlassverwaltung aufgrund des Todes, der Entlassung oder der Niederlegung des bisherigen Nachlassverwalters neu zu besetzen ist, können auch bestehende Aktenbestände zur geordneten Weiterbearbeitung übernommen werden.
Nachlassgerichte, die meine Arbeitsweise noch nicht aus einer Zusammenarbeit kennen, können anonymisierte Arbeitsproben anfordern. Sie geben einen unmittelbaren Eindruck von Struktur, Nachvollziehbarkeit und Aufbereitung meiner Arbeit.
Für die Ausübung der Nachlassverwaltung besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Aufgrund der Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) besteht zusätzlicher Versicherungsschutz.
Ergänzend besteht eine Kautions- beziehungsweise Vertrauensschadenversicherung zum Schutz des Nachlasses.
Für eine erste Prüfung können die bekannte Vermögenslage, besondere Gläubigerkonstellationen und bestehende Dringlichkeiten kurz mitgeteilt werden.