Hinweise für Nachlassgerichte

Nachlass­verwaltung mit klarer Amtsführung.

Strukturierte, wirtschaftlich orientierte und dokumentationssichere Verwaltung unübersichtlicher und haftungssensibler Nachlässe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung.

Wenn Sie meine Arbeitsweise noch nicht aus eigener Zusammenarbeit kennen, können Sie Kontakt aufnehmen oder anonymisierte Arbeitsproben anfordern. Arbeitsproben werden ausschließlich Nachlassgerichten zur Verfügung gestellt.

Nachlass und Privatvermögen trennen.Gläubiger gleichmäßig berücksichtigen.Gericht transparent informieren.
„Die Nachlassverwaltung schafft einen geordneten Rahmen für Vermögen, Verbindlichkeiten und die Ansprüche der Beteiligten.“
Aufgabe des Amtes

Neutral verwalten und den Nachlass als Sondervermögen behandeln

Die Nachlassverwaltung dient der geordneten Trennung des Nachlasses vom Privatvermögen der Erben. Der Nachlass wird neutral verwaltet. Dabei werden weder einzelne Gläubiger noch die Erben vertreten.

Ziel ist eine nachvollziehbare und gleichmäßige Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass. Die Tätigkeit erfolgt strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung.

Neutrale Amtsführung
Wirtschaftliche Verwaltung
Dokumentierte Entscheidungen
Termingerechte Berichterstattung
Typische Ausgangslagen

Wenn Vermögen und Verbindlichkeiten erst geordnet werden müssen

Besonders wichtig ist eine strukturierte Bearbeitung, wenn die Vermögenslage unklar, die Gläubigersituation streitig oder die wirtschaftliche Entwicklung des Nachlasses schwer einzuschätzen ist.

01

Unklare Vermögenslage

Aktiva, Verbindlichkeiten und mögliche Ansprüche müssen vollständig ermittelt und zusammengeführt werden.

02

Streitige Gläubiger­forderungen

Angemeldete Forderungen sind zu erfassen, zu prüfen und in die Gesamtbetrachtung des Nachlasses einzuordnen.

03

Insolvenz­nahe Struktur

Wirtschaftliche Risiken und eine mögliche Überschuldung müssen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.

04

Komplexe Vermögenswerte

Immobilien, Beteiligungen, Betriebe oder Fonds verlangen eine sachgerechte Verwaltung und Abwicklung.

05

Viele Beteiligte

Gericht, Gläubiger, Erben, Banken, Behörden und weitere Stellen benötigen eine koordinierte Kommunikation.

06

Laufende Verwaltung übernehmen

Bei einem Wechsel müssen Aktenbestand, Fristen und bisherige Maßnahmen geordnet fortgeführt werden.

Amtsführung und Aufgaben

Die wesentlichen Bereiche der Nachlassverwaltung

Art und Umfang der Tätigkeit richten sich nach der gerichtlichen Anordnung und der konkreten Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur des Nachlasses.

Nachlass­verzeichnis

Erstellung eines vollständigen und nachvollziehbaren Verzeichnisses der bekannten Nachlasswerte.

Verbindlichkeiten

Erfassung und Prüfung der Nachlassverbindlichkeiten sowie Ordnung der eingehenden Forderungen.

Sicherung und Verwaltung

Erforderliche Maßnahmen zum Erhalt und zur wirtschaftlichen Verwaltung des Nachlasses.

Zahlungen an Gläubiger

Vorbereitung und Durchführung von Zahlungen nach Klärung der Vermögenslage.

Verteilung von Überschüssen

Auskehrung eines verbleibenden Überschusses an die Erben nach geordneter Abwicklung.

Bericht und Rechnungslegung

Transparente und termingerechte Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht.

Verfahrensablauf

Von der gerichtlichen Bestellung bis zur geordneten Abwicklung

Jeder Nachlass ist anders. Die grundlegende Bearbeitungslogik bleibt dennoch nachvollziehbar.

Bestellung erfassen

Beschluss, Aufgabenrahmen, Fristen und vorhandene Informationen werden geprüft.

Bestand ermitteln

Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und laufende Rechtsverhältnisse werden geordnet erfasst.

Nachlass verwalten

Erforderliche Maßnahmen werden wirtschaftlich umgesetzt und fortlaufend dokumentiert.

Forderungen ordnen

Gläubigerforderungen werden erfasst und nach Klärung der Vermögenslage berücksichtigt.

Gericht informieren

Berichte und Rechnungslegung machen Maßnahmen, Entwicklung und Ergebnis nachvollziehbar.

Besondere fachliche Erfahrung

Auch bei komplexen Vermögens- und Verbindlichkeitenstrukturen

Erfahrung besteht insbesondere in den folgenden Bereichen:

Bezugsberechtigungen zugunsten Dritter bei Konten und Lebensversicherungen

Durchführung gerichtlicher Aufgebotsverfahren

Einleitung und Begleitung von Nachlassinsolvenzverfahren

Unternehmensbeteiligungen und mittelständische Betriebe

Komplexe Nachlässe mit vermieteten Immobilienbeständen

Land- und forstwirtschaftliche Flächen

Fondsbeteiligungen und weitere komplexe Vermögenspositionen

Insolvenznahe und haftungssensible Nachlassstrukturen

Bestehende Verfahren

Übernahme laufender oder verwaister Nachlassverwaltungen

Wenn eine Nachlassverwaltung aufgrund des Todes, der Entlassung oder der Niederlegung des bisherigen Nachlassverwalters neu zu besetzen ist, können auch bestehende Aktenbestände zur geordneten Weiterbearbeitung übernommen werden.

Ausschließlich für Nachlassgerichte

Anonymisierte Arbeitsproben zur ersten Einschätzung

Nachlassgerichte, die meine Arbeitsweise noch nicht aus einer Zusammenarbeit kennen, können anonymisierte Arbeitsproben anfordern. Sie geben einen unmittelbaren Eindruck von Struktur, Nachvollziehbarkeit und Aufbereitung meiner Arbeit.

Absicherung der Tätigkeit

Schutz des Nachlasses mitgedacht

Für die Ausübung der Nachlassverwaltung besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Aufgrund der Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) besteht zusätzlicher Versicherungsschutz.

Ergänzend besteht eine Kautions- beziehungsweise Vertrauensschadenversicherung zum Schutz des Nachlasses.

Kontakt für Nachlassgerichte

Übernahmemöglichkeit und Rahmenbedingungen klären

Für eine erste Prüfung können die bekannte Vermögenslage, besondere Gläubigerkonstellationen und bestehende Dringlichkeiten kurz mitgeteilt werden.