Testamentsvollstreckung – Möchten Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Sie teilen mir mit, was Ihnen wichtig ist. Sobald wir alles zusammengetragen haben, empfehle ich grundsätzlich eine juristische und/oder steuerrechtliche Beratung. Hierbei können Sie dann entscheiden, welche Form und Art der letztwilligen Verfügung für Sie die Passende ist.

Wer keine Testamentsvollstreckung wünscht oder keinen Testamentsvollstrecker benennt, kann nicht sicher sein, dass sein Wille tatsächlich nach seinen Wünschen umgesetzt wird. Testamente oder auch Erbverträge können theoretisch und rechtlich einwandfrei verfasst worden sein, aber in ihrer praktischen Umsetzung nicht unbedingt Ihren konkreten Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Diesen Gefahren können Sie aus dem Weg gehen, wenn Sie mit mir arbeiten.

Als Ihre Testamentsvollstreckerin sorge ich dafür, dass Sie das bekommen, was Sie möchten.

Erzählen Sie mir, was für Sie wichtig ist.