Gemeinnützige Organisationen werden zunehmend als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt. Was nach außen wie ein Vermögenszuwachs erscheint, entwickelt sich in der Praxis häufig zu einem komplexen und haftungsrelevanten Prozess.
Innerhalb kurzer Zeit müssen Vermögenswerte gesichert, Fristen beachtet, Entscheidungen vorbereitet und zahlreiche Beteiligte koordiniert werden. Gleichzeitig stehen Organisationen vor der Herausforderung, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und dabei ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Mitgliedern, Spendern und der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
In diesen Situationen reicht Beratung allein nicht aus. Es braucht jemanden, der den gesamten Nachlassprozess operativ steuert.
Ich übernehme bundesweit die Nachlassabwicklung für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine und dies unabhängig davon, ob diese Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer sind.
Ein Nachlass gehört nicht zum Tagesgeschäft einer gemeinnützigen Organisation. Dennoch müssen innerhalb kürzester Zeit weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
Unter anderem ist zu klären:
Die eigentliche Herausforderung besteht selten in einer einzelnen Fragestellung. Sie besteht darin, den gesamten Prozess strukturiert und nachvollziehbar zu steuern.
Hinzu kommen häufig praktische Herausforderungen
Ich übernehme die operative Führung des Nachlassprozesses.
Nach Beauftragung verschaffe ich zunächst Transparenz über die Vermögenssituation, offene Aufgaben, Risiken und Prioritäten.
Darauf aufbauend koordiniere ich die gesamte Nachlassabwicklung und führe den Prozess bis zu seinem Abschluss.
Dabei übernehme ich insbesondere:
Rechtliche und steuerliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater.
Meine Aufgabe besteht darin, diese Entscheidungen operativ umzusetzen und dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten im Gesamtprozess wirksam zusammenarbeiten.
Nachlassabwicklung betrifft nicht nur Vermögenswerte. Sie betrifft immer auch Menschen. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation an die Stelle von Angehörigen tritt oder Pflichtteilsberechtigte beteiligt sind, entstehen häufig sensible Situationen.
Ein professioneller Umgang schützt nicht nur den Nachlass, sondern auch die Reputation der Organisation.
Ich lege deshalb besonderen Wert auf eine sachliche Kommunikation, transparente Abläufe und nachvollziehbare Entscheidungen.
Die Vergütung erfolgt im Regelfall auf Grundlage der Vergütungsempfehlung für Testamentsvollstreckers des Deutschen Notarvereins (Neue Rheinische Tabelle), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 gilt die aktualisierte Vergütungsempfehlung, die entsprechend angewendet wird.
Rechtliche und steuerliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater. Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung.