Gemeinnützige Organisationen werden zunehmend als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt. Was nach außen wie ein Gewinn wirkt, ist in der Praxis häufig der Beginn eines komplexen und risikobehafteten Prozesses: Haftungsfragen, kurze Fristen, unklare Vermögenslagen und eine sensible Außenwirkung gegenüber Angehörigen und Dritten.
In diesen Situationen reicht Beratung nicht aus.
Es braucht jemanden, der den Prozess führt.
Ich übernehme bundesweit die operative Führung in der Nachlassabwicklung für Organisationen als Alleinerben, Miterben oder Vermächtnisnehmer. Meine Tätigkeit setzt nach Eintritt des Erbfalls an und ist darauf ausgerichtet, Struktur herzustellen, Risiken zu kontrollieren und den Nachlass konsequent zum Abschluss zu bringen.
Nachlässe im gemeinnützigen Bereich sind kein Nebenthema des Fundraisings, sondern ein eigenständiger Risikobereich.
Innerhalb kurzer Fristen ist zu klären:
Gleichzeitig entstehen operative Herausforderungen:
Das eigentliche Risiko liegt selten im Einzelfall, sondern darin, dass niemand die Gesamtverantwortung für den Prozess übernimmt.
Nach Beauftragung erfasse ich strukturiert die Ausgangslage:
Zusammensetzung des Nachlasses, Beteiligte, Fristen, Risiken und offene Punkte.
Auf dieser Grundlage übernehme ich die Steuerung der Abwicklung und führe den Prozess bis zum Abschluss.
Meine Aufgabe ist es,
Rechtliche und steuerliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater. Ich übernehme die operative Steuerung und stelle sicher, dass alle Beteiligten im Gesamtprozess wirksam zusammenarbeiten.
Nachlassabwicklung betrifft nicht nur Zahlen, sondern immer auch Menschen.
Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation an die Stelle eines Angehörigen tritt, entstehen sensible Konstellationen. Hier entscheidet sich, ob ein Nachlass professionell abgewickelt wird oder eskaliert.
Ich sorge dafür, dass die Organisation klar, strukturiert und angemessen auftritt:
sachlich in der Sache, respektvoll im Ton und ohne unnötige Reibung.
Die Vergütung erfolgt im Regelfall auf Grundlage der Vergütungsempfehlung für Testamentsvollstreckers des Deutschen Notarvereins (Neue Rheinische Tabelle), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 gilt die aktualisierte Vergütungsempfehlung, die entsprechend angewendet wird.
Rechtliche und steuerliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater. Ich erbringe selbst keine Rechts- oder Steuerberatung.