Testamentsvollstreckung - Hinweise für Nachlassgerichte

Wurden Sie als Nachlassgericht vom Erblasser testamentarisch damit beauftragt, eine geeignete Person für das Amt des Testamentsvollstreckers auszuwählen? Sie benötigen eine Testamentsvollstreckerin, die für den Erblasser kompetent tätig wird und seine letztwillige Verfügung gewissenhaft umsetzt.

Hierfür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und biete mit meiner Expertise und meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der professionellen Testamentsvollstreckung die Voraussetzungen für eine Ernennung durch Sie als Nachlassgericht. Als Testamentsvollstreckerin bin ich bereits für diverse Nachlassgerichte tätig.

Für die Ausübung meiner Tätigkeit der Testamentsvollstreckung verfüge ich über zahlreiche Qualifikationen, die ich mit regelmäßigen Fortbildungen up to date halte. Ich bin durch Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) zertifizierte Testamentsvollstreckerin als auch ausgebildete und geprüfte Testamentsvollstreckerin durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und werde in den Listen der Testamentsvollstrecker der AGT und DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegen. Ferner bin ich geprüfte Nachlasspflegerin als Mitglied des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN).

Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person, die das Amt des Testamentsvollstreckers bekleidet. Ich biete umfassende Kompetenz bei allen relevanten Tätigkeiten, insbesondere kann ich hierbei auch auf mein umfangreiches Netzwerk zurückgreifen, mit welchem auch unüberbrückbare Sachverhalte einer Lösung zugeführt werden können.

Die Testamentsvollstreckung vermag auch Konfliktpotenzial innerhalb von Erbengemeinschaften zu minimieren. Das Amt in kompetente Hände gelegt, vermag es demnach einen Betrag zur Entlastung von Gerichten zu leisten.

Rund um meine Tätigkeiten, insbesondere die der Testamentsvollstreckung, besitze ich eine besonders gute Absicherung:

Neben meiner Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bin ich als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) auch über deren hochwertigen Versicherungsschutz abdeckt. Dieser Schutz, den ich noch nie nutzen musste, wird ergänzt durch eine Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung) des BDN, der den Nachlass schützt. Durch diese Absicherungen kann ich als Testamentsvollstreckerin besonders effiziente Sicherheit bezüglich meiner Tätigkeit und sich hieraus etwaig erbebenen Eventualitäten bieten.