Minderjährige oder schutzbedürftige Erben
Vermögen soll geschützt und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verantwortungsvoll verwaltet werden.
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung schaffen Sie eine klare Zuständigkeit für die Umsetzung Ihres Testaments. Die von Ihnen getroffenen Regelungen können nach dem Erbfall strukturiert, verantwortungsvoll und konsequent ausgeführt werden.
Die Testamentsvollstreckung ersetzt nicht die rechtliche oder steuerliche Gestaltung Ihres Testaments. Sie sorgt dafür, dass die wirksam getroffenen Anordnungen später praktisch umgesetzt werden.
„Sie bestimmen durch Ihr Testament, was geschehen soll. Die Testamentsvollstreckerin setzt diese Vorgaben nach dem Erbfall um.“
Grundlage jeder späteren Tätigkeit ist ausschließlich Ihre letztwillige Verfügung. Darin bestimmen Sie, ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet wird, welche Aufgaben wahrgenommen werden sollen und wie lange eine Verwaltung gegebenenfalls dauern soll.
Meine Tätigkeit beginnt nach Eintritt des Erbfalls. Dann werden Ihre Anordnungen auf die konkrete Nachlasssituation übertragen, Vermögen und Verbindlichkeiten geordnet und die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Ob sie zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihren Zielen, den vorgesehenen Erben und der Zusammensetzung Ihres Vermögens ab.
Vermögen soll geschützt und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verantwortungsvoll verwaltet werden.
Die Verwaltung komplexer Werte soll nicht sofort vollständig auf die Erben übergehen.
Besondere Schutzbedürfnisse sollen bei der testamentarischen Gestaltung berücksichtigt werden.
Vermögenswerte sollen geordnet fortgeführt, zusammengehalten oder kontrolliert übertragen werden.
Zuwendungen an Organisationen oder Stiftungsanordnungen sollen zuverlässig umgesetzt werden.
Der Nachlass oder einzelne Werte sollen für einen bestimmten Zeitraum verwaltet werden.
Welche Aufgaben später tatsächlich wahrgenommen werden, bestimmen Sie durch Ihre letztwillige Verfügung.
Vermögenswerte erfassen, sichern und bis zur vorgesehenen Verwendung wirtschaftlich verwalten.
Bestimmte Gegenstände, Geldbeträge oder andere Zuwendungen an die vorgesehenen Personen übertragen.
Die von Ihnen formulierten Vorgaben im Rahmen der testamentarischen Anordnung ausführen.
Verbindlichkeiten erledigen und die anschließende Verteilung entsprechend Ihren Regelungen vorbereiten.
Werte für minderjährige oder schutzbedürftige Erben über einen festgelegten Zeitraum betreuen.
Organisationen bedenken sowie Vermächtnisse oder Stiftungsanordnungen praktisch umsetzen.
Je genauer Ziel, Aufgaben und Grenzen beschrieben sind, desto besser lassen sich die Regelungen später in der Praxis umsetzen.
Welche konkreten Aufgaben soll die Testamentsvollstreckerin übernehmen?
Soll der gesamte Nachlass oder nur ein bestimmter Teil erfasst sein?
Wann soll die Testamentsvollstreckung beginnen und wann enden?
Welche Vermächtnisse, Auflagen oder Verwaltungsanweisungen sind umzusetzen?
Welche Personen benötigen besonderen Schutz oder eine längerfristige Verwaltung?
Welche Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen verlangen besondere Regelungen?
Wie soll mit gemeinnützigen Zuwendungen oder Stiftungsanordnungen verfahren werden?
Welche Vergütungsregelung soll für die Testamentsvollstreckung gelten?
Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater gestalten und prüfen Ihre letztwillige Verfügung. Die Perspektive der späteren Nachlasspraxis kann ergänzend helfen, organisatorische Abläufe, Zuständigkeiten und mögliche Umsetzungshürden frühzeitig sichtbar zu machen.
So kann die rechtliche Gestaltung berücksichtigen, was nach dem Erbfall tatsächlich organisiert, verwaltet und dokumentiert werden muss.
Die einzelnen Schritte bleiben fachlich klar voneinander getrennt.
Festhalten, was geschützt, erhalten, verteilt oder länger verwaltet werden soll.
Aufgaben, Beteiligte, Vermögenswerte und mögliche Umsetzungshürden sichtbar machen.
Die letztwillige Verfügung durch qualifizierte Berater wirksam formulieren und prüfen lassen.
Eine geeignete Person benennen und die notwendigen Anordnungen eindeutig festlegen.
Die spätere Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Für die Ausübung besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Aufgrund meiner Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) besteht zusätzlicher Versicherungsschutz. Ergänzend besteht eine Vertrauensschaden- beziehungsweise Kautionsversicherung zum Schutz des Nachlasses.
In einem ersten Gespräch können Sie schildern, was Ihnen wichtig ist. Anschließend können die rechtliche und steuerliche Gestaltung mit den jeweils qualifizierten Beratern abgestimmt werden.