Testamentsvollstreckung - Hinweise für Testierende

Möchten Sie, dass Ihr Lebenswerk und Ihre Werte auch nach Ihrem Tod bewahrt und respektiert werden? Beauftragen Sie einen vertrauenswürdigen Testamentsvollstrecker, der sich um die Umsetzung Ihres letzten Willens kümmert. In einem Testament können Sie die Absicherung der Hinterbliebenen mit der entsprechenden Weitsicht regeln. Haben Sie keine Erben und möchten Sie Ihr Vermögen einem guten Zweck zukommen lassen, ist der Testamentsvollstrecker Ihnen bei der Gründung einer Stiftung behilflich.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Wichtig für die Regelung Ihres letzten Willens und dessen würdige Umsetzung ist die Wahl des Testamentsvollstreckers, den Sie mit den entsprechenden Aufgaben betrauen. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Umsetzung Ihres letzten Willens nach Ihrem Ableben entsprechend der von Ihnen getroffenen letztwilligen Verfügung. In Ihrem Testament sollten Sie wichtige Dinge regeln wie

  • Verteilung Ihres Nachlasses
  • sichere Verwaltung des Nachlasses für minderjährige Erben bis zu einem von Ihnen bestimmten Alter
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Regelung der Grabpflege
  • Gründung einer Stiftung für gemeinnützige Zwecke
  • Zuwendung finanzieller Mittel an bedürftige Erben

Möchten Sie bedürftige Erben mit finanziellen Mitteln unterstützen?

Müssen Zugriffsmöglichkeiten durch potenzielle Gläubiger vermieden werden?

Lassen Sie sich hinsichtlich der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung rechtlich beraten, da der Blick über den Tellerrand viele Aspekte berücksichtigt und gewährleistet, dass Ihr letzter Wille in den rechtlichen Rahmen eingebettet wird, um ihn auch umsetzen zu können.

Testamentsvollstreckung zugunsten bestimmter Personenkreise

Die Testamentsvollstreckung kann zugunsten bestimmter Personenkreise oder Unternehmen erfolgen, wenn Sie keine Erben haben oder die Nachfolge für Ihr Unternehmen regeln möchten.

Eine Alternative zur Gründung einer Stiftung ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung zugunsten verschuldeter Erben oder behinderter Kinder. Die Dauer der Testamentsvollstreckung können Sie hierbei auch entsprechend festlegen. Die Testamentsvollstreckung kann auch zum Zusammenhalt größerer Vermögen oder zum Zusammenhalt wirtschaftlicher Unternehmen erfolgen.

Testamentsvollstreckung - sinnvoll in vielen Fällen

Führen Sie ein Unternehmen und haben keine Erben, können Sie in Ihrem Testament die Unternehmensnachfolge regeln. Bei unklarer Unternehmensnachfolge ist die Testamentsvollstreckung eine sinnvolle Lösung. Kann der in Frage kommende Nachfolger noch keine eigenverantwortlichen unternehmerischen Entscheidungen treffen, da er dazu noch nicht alt oder reif genug ist, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung optional und sinnvoll sein. Das ist auch der Fall, wenn bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung noch kein Unternehmensnachfolger vorhanden ist. Die Anordnung muss mit der gesellschaftlichen Satzung konform sein.

Rund um meine Tätigkeiten, insbesondere die der Testamentsvollstreckung, besitze ich eine besonders gute Absicherung:

Neben meiner Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bin ich als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) auch über deren hochwertigen Versicherungsschutz abdeckt. Dieser Schutz, den ich noch nie nutzen musste, wird ergänzt durch eine Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung) des BDN, der den Nachlass schützt. Durch diese Absicherungen kann ich als Testamentsvollstreckerin besonders effiziente Sicherheit bezüglich meiner Tätigkeit und sich hieraus etwaig erbebenen Eventualitäten bieten.