Sicher empfehlen Sie Ihren Mandanten bei der Beratung von Testamenten und deren Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die spätere Umsetzung – gerade bei komplexen Nachlässen oder gar schwierigen Erbengemeinschaften – die Anordnung der Testamentsvollstreckung als sinnvolles Instrument, den Letzten Willen erfüllt zu wissen.
In einem solchen Fall ist es meist nicht die optimale Lösung, diese wichtige Aufgabe von nahe stehenden Personen Ihrer Mandanten durchführen zu lassen, die wenig bis keine praktische Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung besitzen und auch den damit verbundenen Pflichtenkreis nicht kennen und für das damit einhergehende Haftungspotenzial nicht sensibilisiert sind. Sinnvoll ist es, eine fachkundige und objektive Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen. Daher kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in den unterschiedlichsten Situationen der Weg zum Ziel sein.
Die Testamentsvollstreckung ist in der Nachlassregelung und letztlich konkret in dessen Umsetzung ein Instrument, welches sich der Erblasser zu eigen machen kann, um auch über seinen Tod hinaus Frieden innerhalb der
Familie zu bewahren oder gar zu erreichen, Lebenswerke bewahrt zu wissen.
Ihre Mandanten bringen Ihnen das Vertrauen entgegen, ihre Wünsche und Vorstellungen in einen rechtlichen Rahmen zu fassen, der mit Zuversicht in die nächste Generation blicken lässt. Selbstverständlich ist an dieser Stelle die Wahl der Person des Testamentsvollstreckers ebenso Vertrauenssache.
Diesbezüglich biete ich meine Unterstützung an: Als erfahrene Expertin in der Testamentsvollstreckung trage ich für eine professionelle, reibungslose und unter Wahrung aller gesetzlichen Pflichten in der Nachlassabwicklung entsprechend Sorge.
Der Wille des Erblassers ist hier das höchste Gut.
Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mich im Bedarfsfall kontaktieren bzw. empfehlen.