Der Personalausweis oder ein vergleichbarer Identitätsnachweis wird benötigt, um sich gegenüber Gerichten, Banken oder Notaren zu legitimieren. In der Nachlassabwicklung ist er regelmäßig Voraussetzung für:
Anträge beim Nachlassgericht,
die Verwahrung oder Herausnahme eines Testaments,
Bank- und Grundbuchangelegenheiten.
Ohne eindeutige Identifikation erfolgt regelmäßig keine Auskunft und keine Verfügung.
Querverweise: Nachlassgericht, Erbschein, Grundbuchamt, Nachlasskonto