Welches Gericht ist für Erbsachen zuständig?

Bei einem Erbfall, sprich dem Tod des Erblassers, werden sich die Angehörigen bzw. erbberechtigten Personen unweigerlich mit dem Nachlassgericht auseinandersetzen müssen. Doch wofür ist dieses genau zuständig? Welche Aufgaben und Funktionen kommen diesem zu?

Alles rund um die Nachlasssachen

Auf den Punkt gebracht handelt es sich bei dem Nachlassgericht um das Amtsgericht, das für sämtliche, mit einem Erbfall verbundene, formale Belange zuständig ist und sich örtlich am letzten Wohnsitz des Erblassers befindet (oder dem hierfür zuständigen Gerichtsbezirk).

In das Aufgabengebiet dieser „Sonderabteilung“ fallen sämtliche Nachlasssachen. Dazu zählt allen voran die Ausstellung eines Erbscheins, das Eröffnen von Testamenten sowie die Abhandlung anderer Anordnungen bzw. Verfügungen, die im Zusammenhang mit dem Nachlass einer Person getroffen wurden.

Zu den sogenannten Nachlasssachen zählen außerdem Fürsorgemaßnahmen für den Nachlass, darunter die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern.

Aufgabenbereich des für den Nachlass zuständigen Gerichts

Die im Rahmen der Nachlasssachen getroffenen Verfügungen können in einem Großteil der Fälle mit einer Beschwerde angefochten werden. Das Wirken des für den Nachlass zuständigen Gerichts zählt zu der Kategorie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dabei dient es keinesfalls als Anlaufstelle für sämtliche, in Bezug auf eine Erbschaft eventuell auftretenden Belange. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf deutlich abgesteckten amtlichen Aufgaben.

Aktiv wird das Nachlassgericht unmittelbar nach Erhalt der Information eines Todesfalls durch das Standesamt. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob ein Erbvertrag oder Testament vorliegt.

Stichwort “Erbfall” oder die unverzichtbare Rolle des Nachlassgerichts

Zusammengefasst ist das für den Nachlass zuständige Gericht für alle, an einem Erbfall beteiligten Personen, ein essenzieller Ansprechpartner. Erblasser können hier ihr Testament in Verwahrung geben. Erben haben die Möglichkeit, dieses vor dem für sie zuständigen Gericht anzugreifen oder das Erbe auszuschlagen.

In aller Kürze kommen dem Gericht folgende Aufgaben zu:

  • Hinterlegung von Erbverträgen und Testamenten
  • (in einigen Bundesländern) Ermittlung von Erben
  • Testamentseröffnungen
  • Dokumentation von Erbausschlagungen
  • Erstellung von Erbscheinen
  • Durchführung von Testamentsanfechtungen
  • Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

Im Gegenzug dazu darf das für den Nachlass zuständige Gericht nicht als Anlaufstelle für Auskünfte, die beispielsweise die Wirksamkeit eines Testamentes betreffen, angesehen werden.

Für derartige Fragen ist vorzugsweise ein Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Oder die Erben stellen einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Dann prüft das Nachlassgericht die Wirksamkeit des Testaments von Amts wegen – allerdings kann dann eine etwaige Unwirksamkeit nicht mehr geheilt werden, da der Erblasser selbst bereits verstorben ist.

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