Zentrales Testamentsregister (ZTR)

Das Zentrale Testamentsregister ist das Register, in dem amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge sowie bestimmte notarielle Verwahrangaben registriert werden. Es enthält nicht den Inhalt des Testaments, sondern nur die Information, dass und wo ein Dokument verwahrt wird.

Nach einem Sterbefall sorgt die Registerabfrage dafür, dass das zuständige Nachlassgericht von vorhandenen Verwahrungen erfährt und die Testamentseröffnung veranlasst.

Querverweise: Amtliche Verwahrung, Testamentseröffnung, Nachlassgericht

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.