Das Zentrale Testamentsregister ist das Register, in dem amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge sowie bestimmte notarielle Verwahrangaben registriert werden. Es enthält nicht den Inhalt des Testaments, sondern nur die Information, dass und wo ein Dokument verwahrt wird.
Nach einem Sterbefall sorgt die Registerabfrage dafür, dass das zuständige Nachlassgericht von vorhandenen Verwahrungen erfährt und die Testamentseröffnung veranlasst.
Querverweise: Amtliche Verwahrung, Testamentseröffnung, Nachlassgericht