Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung

Jeder sollte sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinandersetzen. Damit sorgen Sie vor, falls Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, beispielsweise aufgrund schwerer Krankheit oder eines Unfalls. Es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass sich im Ernst- oder Notfall eine vertrauenswürdige Person darum kümmert.

Vorsorgevollmacht - wofür dient sie?

Eine schwerwiegende Krankheit, ein Unfall, Demenz oder zunehmendes Alter: es gibt diverse Gründe und Situationen, in denen man nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte auszuüben, zum Beispiel auf der Bank. Ihr Bevollmächtigter kann in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie tätig werden, beispielsweise bei:

  • Vermögensangelegenheiten
  • gesundheitlichen Fragen
  • medizinischer Behandlungen
  • Wohnungs- und Mietangelegenheiten
  • Aufenthalt und Unterbringung
  • Vertragsangelegenheiten
  • Behörden- und Ämtervertretung
  • Schenkungen

Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer all dies übernimmt. Die Wirksamkeit ist nach beidseitiger Unterzeichnung gegeben. Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung zum einen volljährig und andererseits uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Achtung Bankvollmacht!

Nicht jede Bank erkennt eine Vorsorgevollmacht an, auch nicht, wenn sie notariell beglaubigt ist. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Kontovollmacht, mit der dem Bevollmächtigten der Zugriff auf das Konto garantiert gewährt wird.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Liegt die Vollmacht nicht vor, gelangen die Angelegenheiten in die Hände des Betreuungsgerichtes. Es bestimmt einen gesetzlichen Betreuer, der für den Betroffenen, also beispielsweise schwer Erkrankten oder Dementen, als gesetzlicher Vertreter fungiert. Mit der Vorsorgevollmacht entfällt dies. Wenn Sie sich nun fragen: Was wünschen Sie in einem Notfall? Dass ein Angehöriger Ihre Angelegenheiten übernimmt oder ein Betreuer des Gerichts? Wahrscheinlich Ersteres. Daher ist es überaus wichtig, eine Vorsorgevollmacht auszufüllen.

Achtung:

Ihr Ehepartner oder die Kinder sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter. Es ist immer wichtig, diesen mit einer Vorsorgevollmacht zu bestimmen.

Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, ob sie mit dem Tod erlischt oder darüber hinaus gültig ist. In letzterem Fall kann der Bevollmächtigte Ihre Angelegenheiten unter Berücksichtigung Ihrer Interessen auch nach Ihrem Ableben regeln.

Apropos Tiere:

Mit der Tier-Vorsorgevollmacht regeln Sie die Zukunft Ihres Tieres und bevollmächtigen auf diese Weise eine vertrauensvolle Person, die sich darum kümmert. Besprechen Sie dies im Vorfeld jedoch. Rund 70% der Tiere übergeben die Familienangehörigen einem Tierheim, da der Besitzer keine Vorsorge getroffen hat.

Die Vorsorgevollmacht gilt nur im Original. Stellen Sie sicher, dass sie dem Bevollmächtigten, falls notwendig, zur Verfügung steht. Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung? ich berate Sie gern und sorge für rechtssichere Formulierungen bzw. schütze Sie vor einer fehlerhaften Vollmacht.

Fazit

Jeder kann durch eine Erkrankung, einen Unfall oder fortgeschrittenes Alter in die Situation kommen, nicht mehr in der Lage zu sein, eigene Entscheidungen zu formulieren. Mit einer Vorsorgevollmacht sichern Sie sich ab. Zudem entlasten Sie Ihre Angehörigen. Bestimmen Sie vorab selber, wer Ihre Angelegenheiten im Notfall regeln soll und zwar ohne gerichtliche Kontrolle.

Blogartikel: Ich habe noch nichts geregelt – das Dreigestirn der Vorsorge und Selbstbestimmung im Alter, in Krankheit und darüber hinaus

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