Ich habe noch nichts geregelt – das Dreigestirn der Vorsorge und Selbstbestimmung im Alter, in Krankheit und darüber hinaus

Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtiger denn je, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, was passieren soll, wenn man einmal nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann. Sie denken hier vielleicht direkt: „Oh, ich muss mein Testament schreiben.“ Ich persönlich halte das immer für eine sehr gute Idee. Aber haben Sie sich auch schon damit beschäftigt, was geschehen soll, wenn Sie noch leben, aber selbst nicht mehr entscheiden können? Die Chance vorzusorgen und sich Möglichkeiten zur Selbstbestimmung zu bewahren, wird leider immer noch viel zu wenig in Anspruch genommen. Mit dem heutigen Artikel möchte ich Ihnen aufzeigen, was passiert, wenn Sie nichts geregelt haben – und dies dann auch nicht mehr selbst tun können.

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Individualität durch Vorsorgevollmacht

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung wie z. B. Demenz oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, psychisch und/oder physisch Willenserklärungen zu äußern, kommt es zu einer gesetzlich angeordneten Betreuung. Erklärt sich aus Ihrem Umfeld niemand dazu bereit, bestellt das Betreuungsgericht eine für Sie völlig fremde Person, die für Sie wirksam Erklärungen abgeben kann. Dies reicht von finanziellen Belangen über die Wohn- und Aufenthaltssituation bis hin zu allen Bereichen, wofür Sie sonst selbst die Entscheidung getroffen haben.

Wie können Sie sich das konkret vorstellen? Hier ein Beispiel:

Sie wünschen sich, auch noch im hohen Alter in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und haben das finanzielle Polster dafür geschaffen, dass (medizinische) Pflegekräfte Sie zuhause betreuen können. Eine fremde Person kann von Ihren Wünschen de facto nichts wissen; schon gar nicht, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Auch der Zeitaufwand, der eine derartige Koordination, Organisation und Überwachung von Hilfspersonen bedarf, ist für einen Berufsbetreuer kaum zu bewältigen, da dieser – um von seiner Tätigkeit leben zu können – zahlreiche Betreuungen durchführt. Die Realität sähe daher wohl eher so aus, dass Sie Ihren Lebensabend in einer Einrichtung wie einem Alten- oder Pflegeheim verbringen.

Möchten Sie das? Wenn nicht, dann haben Sie die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht zu errichten und selbst zu bestimmen, wer sich im worst case um Sie und Ihre Belange kümmern soll.

Besprechen Sie unbedingt so früh wie möglich mit der ausgewählten Person Ihre konkreten Wünsche, so dass diese in Ihrem Sinne für Sie handeln kann, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind und es notwendig wird.
 

 Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen

Die Vorstellung, wenn der eigene Körper aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nur noch durch Maschinen am Leben erhalten wird, ist grausam und schmerzlich. Und jeder von uns muss für sich selbst entscheiden, wie er Leben definiert und für welches Leben er sich entscheidet. Geraten Sie tatsächlich einmal in eine solche Situation, sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihren Willen zu erklären. Ärzte werden daher alles daransetzen, Sie am Leben zu erhalten.

Wenn Sie selbstbestimmt eine Regelung treffen und damit auch Ihren Angehörigen nicht diese schwerwiegende Entscheidung aufbürden möchten, nehmen Sie Ihre Möglichkeit wahr und errichten Sie so früh wie möglich eine Patientenverfügung.

Viele Krankenhäuser und auch Hausärzte halten entsprechende Formulare vor, wobei eine durch einen Notar errichtete Patientenverfügung erfahrungsgemäß eine höhere Akzeptanz in der Ärzteschaft genießt als ein privatschriftliches Formular, das durch Ihre persönlichen Daten ergänzt und mit Ihrer Unterschrift bestätigt ist.
 

Testament als Taktstock

Nach Ihrem Tod tritt – ohne eine von Ihnen getroffene Regelung – die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies bedeutet, dass nach Blutsverwandtschaft geerbt wird – unabhängig davon, ob Sie mit dem entsprechenden Verwandten bekannt waren oder ihn leiden mochten. Sollten keine Verwandten mehr ermittelbar sein, erbt der Fiskus alles, was Sie hatten.

Es liegt demnach an Ihnen, aktiv zu bestimmen, wer Ihr Erbe sein soll. Mit einer letztwilligen Verfügung, gleich ob Erbvertrag oder Testament, können Sie auch noch nach Ihrem Tod selbstbestimmt eingreifen und beispielsweise auch gemeinnützige Projekte unterstützen oder dafür Vorkehrungen treffen – wie durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung – dass Ihr Lebenswerk erhalten bleibt.
 

Ohne Fachmann geht es nicht

Aufgrund der Tragweite einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung als auch einer letztwilligen Verfügung sollten Sie sich immer eingehend rechtlich beraten lassen. Entscheiden Sie selbst, welchen Grad an Selbstbestimmung Sie sich für sich wünschen, wenn Sie nichts mehr bestimmen können.  
 

Daher meine Empfehlung: Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus und bleiben Sie selbstbestimmt. Denn es geht hier um nicht weniger als Ihr Leben, Ihre Wünsche und Ihr Lebenswerk. Lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen und gemeinsam einen Blick darauf werfen.