Testament im Safe oder Bankschließfach (Warnhinweis)

Ein Safe zu Hause oder ein Bankschließfach klingt sicher, ist aber für Testamente oft ein Risiko: Nach dem Tod bekommt nicht „automatisch“ jemand Zugriff, und oft hängt der Zugang ausgerechnet am Erbnachweis, der erst aus dem Testament folgt. Ergebnis: Das Testament liegt zwar sicher, aber es wird nicht gefunden oder nicht rechtzeitig eröffnet.

Wenn jemand unbedingt privat aufbewahren will, dann mit einem klaren Auffindhinweis (und am besten trotzdem: amtliche Verwahrung).

Querverweise: Aufbewahrung des Testaments, Ablieferungspflicht für ein Testament, Testamentseröffnung

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.