Ein Safe zu Hause oder ein Bankschließfach klingt sicher, ist aber für Testamente oft ein Risiko: Nach dem Tod bekommt nicht „automatisch“ jemand Zugriff, und oft hängt der Zugang ausgerechnet am Erbnachweis, der erst aus dem Testament folgt. Ergebnis: Das Testament liegt zwar sicher, aber es wird nicht gefunden oder nicht rechtzeitig eröffnet.
Wenn jemand unbedingt privat aufbewahren will, dann mit einem klaren Auffindhinweis (und am besten trotzdem: amtliche Verwahrung).
Querverweise: Aufbewahrung des Testaments, Ablieferungspflicht für ein Testament, Testamentseröffnung