In Deutschland ist man nur mit der Sterbeurkunde wirklich tot

Sterbeurkunde: Was ist das?

Ein amtliches Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt, wird Sterbeurkunde genannt. Diese enthält Informationen zum Todeszeitpunkt und Sterbeort.

Wozu ist eine Sterbeurkunde notwendig?

Die Sterbeurkunde dient u. a. als Grundlage für:

  • die Testamentseröffnung,

  • Bank- und Versicherungsangelegenheiten,

  • Renten- und Versicherungsabmeldungen,

  • die Registerabfrage beim Zentralen Testamentsregister.

In der Praxis werden meist mehrere beglaubigte Abschriften benötigt.

Wo erhalten Sie die Sterbeurkunde? Was kostet diese?

Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt und kostet zwischen 10 und 15 Euro.

Welche Antragsdokumente sind erforderlich?

Zur Erstellung der Sterbeurkunde sind dem Standesamt folgende Unterlagen des Verstorbenen vorzulegen: Totenschein (vom Arzt ausgestellt), Personalausweis und Geburtsurkunde. Überdies erforderlich: Heiratsurkunde bei Verheirateten, Heirats- und Sterbeurkunde bei Verwitweten, zusätzlich ein Scheidungsurteil bei Geschiedenen.

Querverweise: Testamentseröffnung, Zentrales Testamentsregister, Nachlassgericht

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.