Ein amtliches Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt, wird Sterbeurkunde genannt. Diese enthält Informationen zum Todeszeitpunkt und Sterbeort.
Die Sterbeurkunde dient u. a. als Grundlage für:
die Testamentseröffnung,
Bank- und Versicherungsangelegenheiten,
Renten- und Versicherungsabmeldungen,
die Registerabfrage beim Zentralen Testamentsregister.
In der Praxis werden meist mehrere beglaubigte Abschriften benötigt.
Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt und kostet zwischen 10 und 15 Euro.
Zur Erstellung der Sterbeurkunde sind dem Standesamt folgende Unterlagen des Verstorbenen vorzulegen: Totenschein (vom Arzt ausgestellt), Personalausweis und Geburtsurkunde. Überdies erforderlich: Heiratsurkunde bei Verheirateten, Heirats- und Sterbeurkunde bei Verwitweten, zusätzlich ein Scheidungsurteil bei Geschiedenen.
Querverweise: Testamentseröffnung, Zentrales Testamentsregister, Nachlassgericht