Wird eine Sterbeurkunde ausgestellt, wird der Sterbefall regelmäßig elektronisch gemeldet, sodass das Zentrale Testamentsregister prüfen kann, ob Verwahrangaben existieren. Gibt es einen Treffer, erhält das zuständige Nachlassgericht die Information und leitet die Testamentseröffnung ein.
Das ist der praktische Grund, warum amtliche Verwahrung so zuverlässig ist: Es gibt einen festen Prozess, der nicht davon abhängt, ob Angehörige „wissen, wo es liegt“.
Querverweise: Zentrales Testamentsregister, Testamentseröffnung, Sterbeurkunde, Nachlassgericht