Unter Legitimation versteht man den formellen Nachweis, dass eine Person berechtigt ist, im Nachlass tätig zu werden. Banken, Versicherungen und Behörden verlangen regelmäßig:
Sterbeurkunde,
Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis,
Personalausweis der handelnden Person.
Ohne vollständige Legitimation werden Konten gesperrt und Auskünfte verweigert.
Querverweise: Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis