Legitimation gegenüber Banken und Behörden

Unter Legitimation versteht man den formellen Nachweis, dass eine Person berechtigt ist, im Nachlass tätig zu werden. Banken, Versicherungen und Behörden verlangen regelmäßig:

  • Sterbeurkunde,

  • Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis,

  • Personalausweis der handelnden Person.

Ohne vollständige Legitimation werden Konten gesperrt und Auskünfte verweigert.

Querverweise: Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.