Ohne letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge (automatisch) in Kraft

Hat meine keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, wie ein Testament oder einen Erbvertrag, errichtet, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Mit Ausnahme des Ehegatten, ist dies ein Vererben nach (Bluts-)Verwandtschaftsgrad. Hierbei schließen näher mit dem Erblasser Verwandte die weiter entfernten Verwandten aus. 

siehe auch Erbfolge nach Stämmen

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.