Die Geburtsurkunde dient der eindeutigen Identifikation einer Person. In der Nachlasspraxis wird sie vor allem benötigt, um Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen, etwa bei gesetzlicher Erbfolge, Erbenermittlung oder der amtlichen Verwahrung eines Testaments.
Fehlt die Geburtsurkunde, kann sie beim Standesamt des Geburtsortes erneut beantragt werden. Das ist heute meist online möglich.
Querverweise: Erbfolge nach Stämmen, Gesetzliche Erbfolge, Erbenermittler, Amtliche Verwahrung