Erben mehrere Personen, so bilden sie eine Erbengemeinschaft

Mit dem Ableben einer Person ist oft auch ein Nachlass verbunden. Häufig erben einzelne Personen bestimmte Vermögenswerte oder einzelne Gegenstände. Der Erblasser legt meist genau fest, wer von den Erben welchen Anteil des Erbes bekommt. Anders ist das jedoch bei Erbengemeinschaften (vgl. auch Erbgemeinschaft). Dabei handelt es sich um eine besondere Situation, in der nicht nur eine Einzelperson etwas erbt, sondern die Erbschaft an mehrere Nachkommen gemeinschaftlich geht. Nachfolgend einige wichtige Informationen zu dieser konfliktträchtigen Nachlasssituation.

Entstehung von Erbengemeinschaften und rechtliche Folgen

Erbengemeinschaften entstehen immer dann, wenn der Erblasser sein gesamtes Vermögen an mehrere Personen überträgt. Das ist sehr häufig der Fall, wenn kein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge eintritt. Die Konsequenz daraus ist, dass ein einzelner Erbe nicht alleine über die Erbschaft verfügen kann. Über einzelne Teile des Nachlasses können die Erben nur verfügen, wenn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft zustimmen. Sämtliche Erben sind gleichberechtigt und haben somit dieselben Rechte bzw. Pflichten. Besteht eine Erbengemeinschaft beispielsweise aus fünf Personen, kann eine Aufteilung des Nachlasses nur dann erfolgen, wenn alle fünf Mitglieder zustimmen. Dies bietet erhebliches Streitpotenzial, da sich die Erben untereinander oft nicht einig sind, wie genau die Erbschaft aufgeteilt werden soll.

Verwaltung des Erbes bis zur Aufteilung des Nachlasses

Eine Erbengemeinschaft ist dazu verpflichtet, das Erbe zu verwalten. Das bedeutet auf der einen Seite, dass Verbindlichkeiten aus der Erbschaft zu bezahlen sind. So könnten zum Beispiel Instandhaltungsmaßnahmen an einer Immobilie entstehen, die sich im Nachlass befindet. Auch Erträge fallen der Erbengemeinschaft zu und müssen verwaltet werden. Im Rahmen dieser Verwaltung genügt jedoch eine Stimmenmehrheit in der Erbengemeinschaft, um Entscheidungen zu treffen. Soll zum Beispiel das Vermögen angelegt werden, muss nur die Mehrheit der Miterben aus der Erbengemeinschaft zustimmen, um das Kapital umzuschichten. Das soll dazu führen, dass die Erbengemeinschaft handlungsfähig bleibt, falls ein Miterbe bestimmte Maßnahmen blockiert.

Wann endet eine Erbengemeinschaft?

Es gibt zahlreiche Erbengemeinschaften, die über Jahrzehnte bestehen. Manchmal liegt der Grund dafür darin, dass das bestehende Erbe nicht aufgeteilt werden kann. In vielen Fällen erzielen die Miterben der Erbengemeinschaft jedoch einfach keine Einigung über die Aufteilung der Erbschaft. Generell kann eine Erbengemeinschaft beendet werden, wenn sich die einzelnen Erben über die Aufteilung des Vermögens einig sind. Verstirbt ein Mitglied der Erbengemeinschaft, geht der Nachlass auf seine Erben über, was die Situation oft noch komplizierter werden lässt.

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