Testamentsvollstreckung - Hinweise für Testierende

Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod tatsächlich umgesetzt wird. Sie schaffen damit eine klare Zuständigkeit für die Abwicklung Ihres Nachlasses - unabhängig davon, ob Erben vorhanden sind oder komplexe Vermögens- oder Familiensituationen bestehen.

Die Testamentsvollstreckung ersetzt keine rechtliche Gestaltung Ihres Testaments. Sie sorgt jedoch dafür, dass die von Ihnen getroffenen Regelungen nach Eintritt des Erbfalls ordnungsgemäß, strukturiert und konsequent umgesetzt werden.
 

Rolle und Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker ist nicht Gestalter Ihres letzten Willens, sondern dessen Umsetzer. Grundlage seiner Tätigkeit ist ausschließlich die von Ihnen getroffene letztwillige Verfügung.

Typische Aufgaben der Testamentsvollstreckung können - je nach testamentarischer Anordnung - insbesondere sein:

  • die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
  • die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen,
  • die Umsetzung von Verwaltungsanordnungen,
  • die Auseinandersetzung des Nachlasses,
  • die Verwaltung von Vermögen für minderjährige oder schutzbedürftige Erben,
  • die Umsetzung gemeinnütziger Zuwendungen oder Stiftungsanordnungen.

Welche Aufgaben im Einzelnen wahrgenommen werden, bestimmen allein Sie durch Ihr Testament.
 

Testamentsvollstreckung für besondere Konstellationen

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

  • Erben minderjährig oder wirtschaftlich unerfahren sind,
  • Erben verschuldet sind oder besonderer Schutz erforderlich ist,
  • größere Vermögen oder Unternehmen zusammengehalten werden sollen,
  • keine Erben vorhanden sind und gemeinnützige Zwecke bedacht werden,
  • eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Verwaltung gewünscht ist.

Auch bei unternehmerischen Vermögenswerten kann die Testamentsvollstreckung eine Übergangslösung sein, sofern sie mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen vereinbar ist.
 

Abgrenzung zur Rechts- und Steuerberatung

Die inhaltliche Gestaltung Ihres Testaments sowie rechtliche und steuerliche Fragen sollten stets durch entsprechend qualifizierte Berater erfolgen. Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung.

Meine Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin beginnt nach Eintritt des Erbfalls und beschränkt sich auf die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelungen.
 

Absicherung meiner Tätigkeit

Die Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Entsprechend verfüge ich über eine umfassende Absicherung.

Neben einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bin ich als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) zusätzlich über dessen Versicherungsschutz abgesichert. Ergänzend besteht eine Vertrauensschaden- bzw. Kautionsversicherung, die dem Schutz des Nachlasses dient.

Diese Absicherungen gewährleisten eine professionelle und verantwortungsbewusste Ausübung der Testamentsvollstreckung.