Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod tatsächlich umgesetzt wird. Sie schaffen damit eine klare Zuständigkeit für die Abwicklung Ihres Nachlasses - unabhängig davon, ob Erben vorhanden sind oder komplexe Vermögens- oder Familiensituationen bestehen.
Die Testamentsvollstreckung ersetzt keine rechtliche Gestaltung Ihres Testaments. Sie sorgt jedoch dafür, dass die von Ihnen getroffenen Regelungen nach Eintritt des Erbfalls ordnungsgemäß, strukturiert und konsequent umgesetzt werden.
Der Testamentsvollstrecker ist nicht Gestalter Ihres letzten Willens, sondern dessen Umsetzer. Grundlage seiner Tätigkeit ist ausschließlich die von Ihnen getroffene letztwillige Verfügung.
Typische Aufgaben der Testamentsvollstreckung können - je nach testamentarischer Anordnung - insbesondere sein:
Welche Aufgaben im Einzelnen wahrgenommen werden, bestimmen allein Sie durch Ihr Testament.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn
Auch bei unternehmerischen Vermögenswerten kann die Testamentsvollstreckung eine Übergangslösung sein, sofern sie mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen vereinbar ist.
Die inhaltliche Gestaltung Ihres Testaments sowie rechtliche und steuerliche Fragen sollten stets durch entsprechend qualifizierte Berater erfolgen. Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung.
Meine Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin beginnt nach Eintritt des Erbfalls und beschränkt sich auf die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelungen.
Die Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Entsprechend verfüge ich über eine umfassende Absicherung.
Neben einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bin ich als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) zusätzlich über dessen Versicherungsschutz abgesichert. Ergänzend besteht eine Vertrauensschaden- bzw. Kautionsversicherung, die dem Schutz des Nachlasses dient.
Diese Absicherungen gewährleisten eine professionelle und verantwortungsbewusste Ausübung der Testamentsvollstreckung.