In der Beratung zur testamentarischen Gestaltung empfehlen Sie Ihren Mandanten regelmäßig die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, unternehmerischen Nachfolgen oder konfliktanfälligen Erbengemeinschaften. Der rechtliche Rahmen kann dabei sauber gestaltet sein; die praktische Umsetzung stellt jedoch regelmäßig eine eigenständige Herausforderung dar.
In der Praxis zeigt sich, dass die Benennung nahestehender Personen als Testamentsvollstrecker häufig zu Überforderung führt. Fehlende Erfahrung in der Nachlassabwicklung, mangelnde Kenntnis der Pflichtenstellung sowie eine unzureichende Sensibilisierung für Haftungsrisiken gefährden nicht selten die ordnungsgemäße Umsetzung des Erblasserwillens.
Die Testamentsvollstreckung ist kein formales Anhängsel der Gestaltung, sondern ein eigenständiges Instrument zur operativen Umsetzung des letzten Willens. Sie dient der Sicherung, Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses nach Eintritt des Erbfalls - unabhängig von familiären Interessenlagen und persönlichen Bindungen.
Während Sie als Berater den rechtlichen und steuerlichen Rahmen schaffen, liegt die Aufgabe des Testamentsvollstreckers in der tatsächlichen Umsetzung. Dazu gehören insbesondere die Strukturierung des Nachlasses, die Koordination der Beteiligten, die Umsetzung testamentarischer Anordnungen sowie ein nachvollziehbarer Abschluss der Abwicklung.
Eine klare Trennung der Rollen erhöht die Rechtssicherheit und entlastet alle Beteiligten.
Ich übernehme Testamentsvollstreckungen nach Eintritt des Erbfalls mit dem Fokus auf eine strukturierte, pflichtgemäße und umsetzungsorientierte Abwicklung. Meine Tätigkeit ist strikt auf die Umsetzung des testamentarischen Willens beschränkt; Rechts- und Steuerberatung erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater.
Gerade bei komplexen Nachlässen, streitbelasteten Konstellationen oder fehlender familiärer Neutralität kann die Benennung einer externen, erfahrenen Testamentsvollstreckerin zur Stabilisierung des Verfahrens beitragen.
Der Wille des Erblassers ist dabei der alleinige Maßstab.
Ich verstehe meine Rolle als operative Ergänzung Ihrer gestaltenden Beratung. Bei Bedarf stehe ich für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zur Verfügung - sachlich, unabhängig und mit klarem Blick auf Pflichten, Haftung und Umsetzung.