Testamentsvollstreckung - Hinweise für Erben

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist für Erben häufig einschneidend. Sie dient jedoch einem klaren Zweck: der verbindlichen Umsetzung des Willens des Erblassers.

Hat der Erblasser mich als Testamentsvollstreckerin eingesetzt, bin ich verpflichtet, den Nachlass im Rahmen der testamentarischen Vorgaben zu verwalten und abzuwickeln. In dieser Zeit liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass grundsätzlich bei mir. Als Erbe sind Sie weiterhin Erbe, können jedoch für die Dauer der Testamentsvollstreckung nicht selbst über den Nachlass verfügen.
 

Formen der Testamentsvollstreckung

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen unterschieden:

Bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung endet meine Tätigkeit, sobald der Nachlass vollständig geordnet, Verbindlichkeiten erledigt und der Nachlass entsprechend den testamentarischen Vorgaben auseinandergesetzt wurde.

Bei der Dauertestamentsvollstreckung bleibt die Verwaltungsbefugnis über den Nachlass über einen längeren Zeitraum bestehen. Die Dauer und der Umfang richten sich ausschließlich nach den Anordnungen des Erblassers im Testament, etwa durch zeitliche Vorgaben oder konkrete Verwaltungsanweisungen.
 

Zusammenarbeit während der Testamentsvollstreckung

Eine sachliche und kooperative Zusammenarbeit erleichtert die Abwicklung erheblich. Die zeitnahe Bereitstellung von Unterlagen, Informationen und Nachlassgegenständen ermöglicht eine zügige Erstellung des Nachlassverzeichnisses, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sowie - sofern vorgesehen - eine reibungslose Auseinandersetzung.

Ich halte Erben über den Stand der Abwicklung informiert. Ziel ist eine nachvollziehbare, strukturierte und dem Erblasserwillen entsprechende Umsetzung.
 

Vergütung der Testamentsvollstreckung

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und muss angemessen sein. Sofern der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung keine eigene Regelung getroffen hat, orientiere ich mich an der Vergütungsempfehlung des Deutscher Notarverein, der hierfür die sogenannte Neue Rheinische Tabelle entwickelt hat.

Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 gilt eine aktualisierte Vergütungsempfehlung, die ich entsprechend anwende.
 

Klärung statt Eskalation

Unklarheiten und Missverständnisse lassen sich häufig frühzeitig klären. Wer den Ablauf der Testamentsvollstreckung versteht, kann Konflikte vermeiden und zur zügigen Abwicklung beitragen.

Diese Seite soll Ihnen helfen, Ihre Rolle als Erbe realistisch einzuordnen und den Ablauf der Testamentsvollstreckung besser zu verstehen.