Testamentsvollstreckung beginnt nicht mit der Frage, wie ein Testament gestaltet wird, sondern mit der Aufgabe, was tatsächlich umzusetzen ist. Ich werde tätig, wenn der Erbfall eingetreten ist und der im Testament festgelegte Wille praktisch umgesetzt werden muss.
In dieser Phase zeigt sich, ob Regelungen tragfähig sind. Vermögenswerte müssen gesichert, Ansprüche geprüft, Beteiligte koordiniert und Entscheidungen umgesetzt werden, oft unter Zeitdruck und in konfliktbelasteten Situationen. Genau hier liegt der Kern der Testamentsvollstreckung.
Auch rechtlich wirksame Testamente und Erbverträge garantieren noch keine reibungslose Abwicklung. In der Praxis scheitert die Umsetzung häufig an fehlender Steuerung, widerstreitenden Interessen oder unklaren Zuständigkeiten.
Als Testamentsvollstreckerin übernehme ich die operative Verantwortung für die Abwicklung des Nachlasses im Rahmen der testamentarischen Vorgaben. Rechtliche und steuerliche Fragestellungen werden durch die jeweils zuständigen Berater geprüft. Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ich setze den testamentarischen Willen um, wie er festgelegt ist. Dazu gehören insbesondere:
Meine Aufgabe ist nicht Auslegung nach Belieben, sondern konsequente Umsetzung.
Testamentsvollstreckung ist kein Beratungsgespräch, sondern ein Auftrag mit Verantwortung. Wenn Sie eine unabhängige, strukturierte und umsetzungsorientierte Abwicklung wünschen, begleite ich den Nachlass als Testamentsvollstreckerin im Rahmen der getroffenen Regelungen.