„Unsere Kinder“ und schon beginnt der Streit

OLG Düsseldorf: „Unsere Kinder“ im Testament ist zu unklar. Warum schwammige Formulierungen Erbstreit, Auslegung und jahrelange Verfahren auslösen.

OLG Düsseldorf: Unklare Begriffe im Testament führen direkt vor Gericht

Zwei Worte können reichen, um einen Nachlass jahrelang zu blockieren. Das zeigt der Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf. Gemeint ist die Formulierung „unsere Kinder“ in einem gemeinschaftlichen Testament: gut gemeint, aber rechtlich hochproblematisch.
 

Der Fall in Kürze

Ein Ehepaar errichtete ein gemeinschaftliches Testament und setzte „unsere Kinder“ als Schlusserben ein.
Gemeint waren aus Sicht eines Beteiligten die beiden gemeinsamen Söhne.

Was übersehen wurde:
Die Ehefrau hatte zusätzlich einen vorehelich geborenen Sohn, der im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen war.

Nach dem Erbfall stellte sich die Frage: Gehört dieser Sohn zu den „unseren Kindern“?
 

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf entschied klar:

  • Der Begriff „unsere Kinder“ ist auslegungsbedürftig, nicht eindeutig.
  • Maßgeblich ist nicht, was einzelne Beteiligte gemeint haben, sondern wie die Formulierung objektiv verstanden werden kann.
  • Der vorehelich geborene Sohn der Ehefrau, der im Haushalt lebte, ist von der Formulierung erfasst.
  • Der bereits erteilte Erbschein musste eingezogen werden.

Ergebnis: neue Auslegung, neue Erbenstellung, neue Verfahren.
 

Warum diese zwei Worte so gefährlich sind

Begriffe wie „unsere Kinder“, „meine Familie“ oder „die Nachkommen“ wirken im Alltag eindeutig. Juristisch sind sie es nicht.

Gerichte prüfen dann unter anderem:

  • Familiäre Lebensverhältnisse
  • Zusammenleben im Haushalt
  • soziale Eltern-Kind-Beziehung
  • Gesamtzusammenhang des Testaments

Was fehlt, sind klare Anknüpfungspunkte. Und genau das öffnet die Tür für Streit.
 

Konsequenzen für Erblasser

Wer keine Namen nennt, überlässt die Entscheidung anderen.

  • Gerichten statt dem eigenen Willen
  • Auslegung statt Klarheit
  • Jahre der Unsicherheit statt sauberer Nachlassregelung

„Gut gemeint“ ersetzt keine präzise testamentarische Gestaltung.
 

Konsequenzen für Erben

Unklare Testamente führen fast zwangsläufig zu Konflikten:

  • Erbscheine werden angegriffen oder eingezogen
  • Vermögenswerte bleiben blockiert
  • Verfahren ziehen sich über Jahre
  • Planungssicherheit entsteht erst durch gerichtliche Entscheidungen

Der Streit beginnt nicht wegen des Geldes, sondern wegen der Formulierungen.
 

Einordnung aus der Praxis

Unklare Begriffe gehören zu den häufigsten Gründen für eskalierende Nachlassverfahren. Nicht, weil der Erblasser keinen Willen hatte, sondern weil er ihn nicht eindeutig genug festgehalten hat.

Ich sehe diese Fälle regelmäßig erst dann, wenn die Fronten verhärtet sind und der Nachlass längst im Verfahren steckt.
 

Kernaussage

Der Wille des Erblassers ist nur so stark, wie er schriftlich erkennbar ist.


Fazit

Der Beschluss des OLG Düsseldorf zeigt einmal mehr:
Im Erbrecht entscheidet nicht das Gefühl, sondern die Formulierung.

Wer „unsere Kinder“ schreibt, lädt zur Auslegung ein.
Wer Namen nennt, verhindert Streit.

Und genau dieser Unterschied entscheidet darüber, ob ein Nachlass geregelt oder zerlegt wird.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2025, Aktenzeichen: 3 Wx 116/25