Verkehrssicherungspflichten bei Nachlassimmobilien

Glatteis, unbefestigte Wege und andere Gefahren betreffen auch Immobilien, die sich im Nachlass befinden. Grundsätzlich hat ein Erbe die Pflichten eines Hauseigentümers.

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Eine Nachlassabwicklung ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern die Erben treten in Pflichten ein. Immobilien werden vom Gesetzgeber allgemein als klassische Gefahrenquelle bewertet. Wer erbt, muss sich demnach um die Verkehrssicherung von Grundstück und Haus kümmern. Ebenso stehen Testamentsvollstrecker in der Pflicht, die eine Nachlassimmobilie verwalten. Verkehrssicherungspflichten sollten deshalb nicht vernachlässigt werden, da sich aus Verletzungen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche gegen Erben oder Verwalter ergeben können. Vielmehr berührt Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang unter Umständen den strafrechtlichen Sanktionenkreis. Auch bei nicht angeordneter Testamentsvollstreckung können sich Erben an einen erfahrenen Testamentsvollstrecker / eine erfahrene Testamentsvollstreckerin wenden. Er oder sie kann bei der Sicherung einer Immobilie unterstützen und Managementaufgaben übernehmen.

Was umfasst die Verkehrssicherung bei einer Nachlassimmobilie?

Gerade eine seit dem Todesfall unbewohnte Immobilie kann mit diversen Gefahren verbunden sein. Neben der Verkehrssicherung geht es dabei auch um den Erhalt der Immobilie. Vielfach bildet sich bei einem testamentarisch nicht geregelten Erbfall eine Erbengemeinschaft. Bis es zu einer Erbauseinandersetzung kommt, muss das Objekt verwaltet und gesichert werden. Das kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind dabei alle Beteiligten in einer Erbengemeinschaft verantwortlich. Wer noch nie Hauseigentümer war, ist sich der Verkehrssicherungspflichten häufig nicht bewusst. Was gehört dazu?

Annähernd jede Immobilie hat Berührung mit Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das betrifft unter anderem Gehwege am Grundstück. Hier können aufgrund von Gemeindesatzungen und anderen Regelungen Verkehrssicherungspflichten zur Sicherung dieser Wege bestehen. Sie umfassen zum Beispiel Räum- und Streupflichten zur Winterzeit. Auch zu anderen Jahreszeiten muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Wege gefahrlos nutzbar sind. Denken Sie im Zusammenhang mit Wintergefahren ebenso an herabfallende Schneebretter und Schneelast auf Dächern.

Zur Nachlassabwicklung gehört es, mit Blick auf die Sicherung von Grundstück und Haus, den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls für die Zeit der Abwicklung zu ergänzen.

Gas-, Wasser- und Stromleitungen verlangen nach einer regelmäßigen Kontrolle. In unbewohnten Immobilien sind sie nicht im alltäglichen Fokus. Hier müssen regelmäßige Kontrollen stattfinden, damit sich eine zusätzliche Gefahrenquelle nicht aus dem Nachlass heraus entwickelt. Unkontrollierte Leitungen können immer eine Gefahr darstellen. Man denke hier an Wasserleitungen im Winter. In manchen Bereichen muss das Wasser abgestellt werden, und zwar rechtzeitig vor möglichen Frosteinbrüchen. Besonders gefährlich können unkontrollierte Gasleitungen sein, die vielleicht nicht regelmäßig gewartet worden sind. In alten Häusern sind die Stromkreise häufig nicht entsprechend gesichert. Demnach muss der Erbe ein besonderes Augenmerk auf diese Fragen haben.

Für den Erhalt der Immobilie ist die Heizung ein wichtiges Thema. In nicht bewohnten Häusern, die in der kalten Jahreszeit nicht regelmäßig geheizt werden, entstehen schnell Feuchtigkeit und Schimmel. Die Gefahr wird noch größer, wenn Schäden im Bereich des Daches oder in der Fassade bestehen. Es gehört deshalb auch zur Nachlassabwicklung, die Immobilie regelmäßig auf Schäden zu überprüfen und sie in der Heizsaison angemessen zu heizen.

Weitere spezifische Gefahren können sich aus dem individuellen Objekt ergeben. Insgesamt sind Immobilien so zu sichern, dass keine Menschen zu Schaden kommen können und das Objekt erhalten wird.

Was kann ein Testamentsvollstrecker bei der Verkehrssicherung in der Nachlassabwicklung für Sie tun?

Nicht immer wird für ein Objekt die Testamentsvollstreckung angeordnet. Grundsätzlich verfügen Testamentsvollstrecker als Verwalter von Nachlassobjekten über vertiefte Kenntnisse und ausreichend Erfahrung. Sie müssen sich aus der Verantwortung ihres Amtes heraus mit Verkehrssicherungspflichten in der Nachlassabwicklung auskennen.

Sollte keine Testamentsvollstreckung angeordnet sein, finden Sie bei einem kompetenten Testamentsvollstrecker/ einer kompetenten Testamentsvollstreckerin als Erbe professionelle Unterstützung. Sie kann Ihnen beratend zu den Pflichtenkreisen des Nachlasses zur Seite stehen und Sie können diese für die Nachlassabwicklung beauftragen. Das kann mit Blick auf Verkehrssicherungspflichten einer Nachlassimmobilie eine große Entlastung sein. Diese Unterstützung kann für eine Erbengemeinschaft besonders hilfreich sein, in denen sich häufig niemand verantwortlich fühlt, gesetzlich aber jede/r Beteiligte verantwortlich ist.

Auch Erblasser haben mit mir eine professionelle Ansprechpartnerin.

Daher meine Empfehlung: Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus und bleiben Sie selbstbestimmt. Denn es geht hier um nicht weniger als Ihr Leben, Ihre Wünsche und Ihr Lebenswerk. Lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen und gemeinsam einen Blick darauf werfen.