Nichts ist gleich – Ein Nachlass ist so individuell, wie die Person, die ihn geschaffen hat

Das Leben ist endlich – für Organisatorisches und den vielgeschmähten „Papierkram“ scheint das allerdings nicht zu gelten. Auch nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. Wer schon zu Lebzeiten seinen Nachlass regelt, schafft für sich selbst und für die Erben Klarheit als auch Verbindlichkeit. Doch wie regele ich meinen Nachlass? Warum ist es sinnvoll, sich frühzeitig über Fragen der Nachlassabwicklung oder Nachlassverteilung Gedanken zu machen? Und die wichtigste Frage: Wie finde ich genau die richtige Art, meinen Nachlass ganz individuell zu regeln? Erfahren Sie nachfolgend mehr darüber, wie die eigene Nachlassregelung geplant werden kann:

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Der Nachlass: Was gehört dazu?

Mit dem Begriff Nachlass beschreibt die Rechtsprechung die Gesamtheit ihres Vermögens. Enthalten sind darin die Aktiva, also Geld, Wertgegenstände, Immobilien etc., sowie die Passiva, sprich die zum Todeszeitpunkt vorhandenen Schulden.

Nicht weg zudenken ist heute ebenso eine Regelung des sog. digitalen Nachlasses: Diese Sonderform des Nachlasses rückte in den letzten Jahren zunehmend ins Licht der Aufmerksamkeit. Auch hier ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Klarheit darüber zu haben, wie im Todesfall mit Webseiten, Accounts, digitaler Währung, Screening-Diensten, Daten und letztlich auch deren Zugang verfahren werden soll.

 

Warum sollte ich meinen Nachlass zu Lebzeiten regeln?

Die kurze Definition verdeutlicht auf den ersten Blick: Nachlass ist nicht gleich Nachlass. So individuell, wie die Menschen und ihre Lebensläufe sind, so unterschiedlich sieht am Ende dieses Lebens auch der Nachlass aus. Große und kleine Vermögen, ein Schuldenberg oder das schuldenfreie Haus, persönliche Gegenstände, Haustiere, wertvolle Erinnerungen: All das soll im Fall Ihres Todes nach Ihren Wünschen und unter Ihren Liebsten verteilt werden. Oder eben nicht. Denn auch die Beziehungen, die Menschen mit ihren nächsten Angehörigen pflegen, können sehr unterschiedlich aussehen.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht in Ihrem Sinn ist, dann sollten Sie sich um die Nachlassregelung zu Lebzeiten kümmern. Denn der Gesetzgeber sieht klare Regeln vor, wer als Erbe eingesetzt wird, wenn kein Testament vorliegt. Der Gesetzgeber nimmt keine  Rücksicht darauf, ob Sie ein gutes oder schlechtes Verhältnis zu Ihren erbberechtigten Angehörigen hatten oder, ob Ihnen besondere Wünsche bezüglich der Nachlassgestaltung und Nachlassabwicklung am Herzen lagen.

Vielleicht ist es Ihr Wunsch, Ihr Vermögen anders aufzuteilen, als die gesetzliche Erbfolge das vorsieht. Sie möchten eventuell einen Lebenspartner oder ein Kind mit Behinderung finanziell absichern, ein geliebtes Haustier an eine gute Freundin anstatt an die Familie geben, wertvolle Erinnerungsstücke denen zukommen lassen, für die Sie ebenso viel Bedeutung haben oder eine gemeinnützige Organisation unterstützen. All diese Fälle können vorab geregelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Testament niederschreiben. 

Nicht zuletzt kommt es auch oft zu Streitigkeiten unter Familienmitgliedern, wenn die gesetzliche Erbfolge greift, die daraus folgende Nachlassverteilung aber als ungerecht empfunden wird oder sogar der Eindruck besteht, diese Verteilung sei nicht im Sinne des Erblassers. Gerade in der hochemotionalen Situation nach einem Todesfall schaffen verbindliche, persönliche Festlegungen Sicherheit und Handlungsraum für alle Beteiligten.

 

Wie regele ich meinen Nachlass nach meinen Wünschen?

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie vor Ihrem Tod für verbindliche Erbbedingungen sorgen und Ihr Vermögen denen zukommen lassen können, die Sie bedenken möchten. Bei der sog. gewillkürten Erbfolge sind sie nicht an die gesetzliche Erbfolge, also der Blutsverwandtschaft, gebunden

Hier einige Möglichkeiten zur Nachlass-Regelung im Überblick:

  • Testament schreiben
  • Erbvertrag/ -Verträge erstellen
  • Vermächtnis anordnen
  • Auflagen anordnen
  • Testamentsvollstreckung anordnen
  • Stiftung einrichten
  • Schenkung zu Lebzeiten vornehmen
  • Ausstattung (Geschenke, etwa Geld oder Wertgegenstände, die zu einem bestimmten Ereignis an andere verschenkt werden, beispielsweise als Hochzeitsgeschenk)

Wenn Sie Ihren Nachlass regeln, indem Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen, können Sie darin individuell festlegen, was mit welchen Teilen Ihres Nachlasses geschehen soll. Auf diese Weise können Sie Erbfolgen festlegen wie auch bestimmte Angehörige enterben. Außerdem können Sie andere Menschen oder auch gemeinnützige Organisationen mit einem Vermächtnis bedenken sowie die Testamentsvollstreckung zur Nachlassabwicklung oder Dauerverwaltung anordnen. Schließlich können Sie eine Person zum Testamentsvollstrecker ernennen oder zur Gründung einer Stiftung aufgefordert.

 

Erbe verpflichtet: Muss ich meinen Nachlass regeln?

Rein rechtlich gesehen sind Sie nicht verpflichtet, die Fragen bezüglich Ihres Vermögens noch zu Lebzeiten zu klären. In Deutschland gibt es hierzu keine gesetzliche Vorschrift. Wenn Sie keine individuellen Regelungen festgelegt haben, greift nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge.

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ein Todesfall ohne Klärung bezüglich des Nachlasses und Erbes häufig zu Komplikationen unter den Hinterbliebenen führt. Nicht zuletzt sollten Sie bedenken: Die Abwicklung des Nachlasses kann, wenn Sie selbst diese Dinge im Vorfeld regeln, genau nach Ihren Wünschen umgesetzt werden.

Eine professionelle Begleitung auf diesem Weg hilft Ihnen und Ihrer Familie. Sie bekommen die Sicherheit, dass Ihre irdischen Güter denen zukommen, die Sie gern bedenken möchten. Ihre Erben bekommen klare Informationen darüber, wie Sie sich die Verteilung vorstellen, und haben so die Möglichkeit, Ihren Nachlass entsprechend konfliktarm und im besten Falle sogar konfliktfrei aufzuteilen.

Daher meine Empfehlung: Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus und bleiben Sie selbstbestimmt. Denn es geht hier um nicht weniger als Ihr Leben, Ihre Wünsche und Ihr Lebenswerk. Lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen und gemeinsam einen Blick darauf werfen.