Nachlassregelungskosten und Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof hat tatsächlich weitere Möglichkeiten eröffnet, Kosten der Nachlassregelung bei der Erbschaftsteuererklärung geltend zu machen.

Was das konkret bedeutet:
Wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet und veräußert werden soll, so wird diese idR vorher beräumt. Und ganz ehrlich: Wer schon einmal ein Einfamilienhaus hat räumen lassen müssen, weiß, dass dies mitunter mit ordentlichen Kosten verbunden ist. Bislang zahlte man diese Kosten aus dem Nachlass, konnte diesen Posten jedoch nicht bei der Erbschaftsteuer ansetzen und somit die Erbschaftsteuerlast senken.

Leitsätze des Urteils

  1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder).
  2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.

Fundstelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.10.2020, Aktenzeichen: II R 30/19