Die Apothekerin ist tot - Was haben die Erben nun zu tun?

Sie haben eine Apotheke von einem Familienmitglied geerbt, das diese als Apotheker selbst betrieben hat? Wenn Sie nicht selbst auch Apotheker sind und das Geschäft übernehmen möchten, kann es für Sie als Erben kompliziert werden. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Erben oder Erbengemeinschaft haben.

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Warum ist die Erbschaft einer Apotheke kompliziert?

Der Betrieb von Apotheken ist streng reguliert. Nach einem Erbe dürfen Sie das Geschäft nicht nach Belieben weiterhin führen: Die Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke wird immer personenbezogen vergeben und geht nicht auf die Erben über.

Sachkundige Unterstützung bei der Nachlassabwicklung

Bei Unsicherheiten mit dem Nachlass oder Streitigkeiten um das Erbe kann es hilfreich sein, wenn Sie eine unabhängige Person als Vermittler berufen. Ein Experte für Nachlassmanagement unterstützt Sie in schwierigen Zeiten organisatorisch und mediativ bei der Nachlassabwicklung.

Was passiert, wenn einer der Erben selbst Apotheker ist?

Wenn Sie als Erbe die Berufsqualifikation als Apotheker besitzen, dürfen Sie die Apotheke fortführen. In Berlin müssen Sie hierfür gebührenpflichtig eine neue Betriebserlaubnis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragen. Neben dem formlosen Antrag müssen Sie unter anderem folgende Dokumente einreichen:

  • beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde, ggf. der Promotionsurkunde
  • ärztliches Zeugnis über geistige und körperliche Eignung zum Führen einer Apotheke
  • amtliches Führungszeugnis
  • Staatsangehörigkeitsnachweis, z. B. Personalausweis
  • Lebenslauf
  • Nachweis Ihrer Verfügungsgewalt über die Apotheke, z. B. Erbschein

Die Erteilung der Erlaubnis kann 8 - 10 Wochen in Anspruch nehmen. Weiterhin müssen Sie sich im Falle einer Erbengemeinschaft mit den anderen Erben einigen.

Was passiert, wenn keiner der Erben selbst Apotheker ist?

Wenn keiner der Erben die Berufsqualifikation als Apotheker nicht besitzt und nicht erlangen möchte, muss die Apotheke langfristig betrachtet abgeben werden. Eine Möglichkeit für Erben ist, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Käufer für die Apotheke zu finden und den Erlös gemäß den Erbquoten unter der Erbengemeinschaft aufzuteilen.

Sie müssen jedoch nicht sofort nach einem Todesfall verkaufen, sondern dürfen die Apotheke vorübergehend an einen qualifizierten Apotheker verpachten. Dieser verwaltet das Geschäft und benötigt statt einer Betriebserlaubnis lediglich eine Genehmigung. Wenn Sie die Apotheke verpachten möchten, müssen Sie für Ihren Pächter eine Verpachtungsbegründung und eine Verpachtungsberechtigung Ihrerseits (z. B. Erbschein) bereitstellen.

Je nachdem, wie Sie zum Erblasser standen, gelten verschiedene Fristen für diese Übergangszeit. Allgemein beträgt diese höchstens 12 Monate. Es gibt zwei Ausnahmen:

  • Lebenspartner / Ehegatten: Bis zum Beginn einer neuen Lebenspartnerschaft / Ehe.
  • Kinder des Erblassers: Bis das jüngste erbberechtigte Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfristen kein geeigneter Käufer gefunden werden konnte, kann es passieren, dass die Apotheke endgültig geschlossen werden muss.

Was passiert mit der Apotheke, wenn niemand das Erbe annimmt?

Wenn die Erbfolge unklar ist, Erben nicht auffindbar sind oder das Erbe nicht angenommen wird, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger berufen. Dieser kümmert sich um die Apotheke, bis der Nachlass geklärt werden kann.

Ein Nachlassverwalter kann sich außerdem um ein Erbe kümmern, wenn es undurchsichtig ist oder wenn Verschuldung befürchtet wird. In diesem Fall müssen Sie als Erben die Berufung eines Nachlassverwalters beim Nachlassgericht beantragen.

 

Ich kann an dieser Stelle immer nur empfehlen: Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus und bleiben Sie selbstbestimmt. Was möchten Sie, das passieren soll, wenn Sie einmal nicht mehr sind?

Besprechen Sie schon im Vorfeld mit Ihren Lieben oder einer dritten Person, wie und was Sie sich für Ihren letzten Gang wünschen. Gerne stehe ich Ihnen dabei mit meiner Expertise zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich und wir besprechen gemeinsam Ihre Wünsche.