Der Erblasser war noch praktizierender Rechtsanwalt und stirbt: Was haben die Erben zu tun?

Von einem Anwalt hängt vieles ab: Bei Streitigkeiten mit den Nachbarn oder mit dem Arbeitgeber werden seine Dienste oft in Anspruch genommen, doch auch bei Scheidungen, Erbkonflikten oder Immobiliengeschäften bittet man ihn um Rat. Doch was geschieht, wenn der Anwalt plötzlich stirbt? Neben den Mandanten sind in erster Linie die Erben betroffen, die nun über das weitere Schicksal des Anwaltsbüros zu entscheiden haben.

Was müssen die Erben nach dem Ableben des Rechtsanwalts tun?

Gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen nur Berufsträger eine juristische Beratung durchführen. In den meisten Fällen trifft dies jedoch nicht auf die Erben zu. Daher muss die Rechtsanwaltskammer informiert werden. Diese kann dann einen Abwicklungsanwalt einschalten. Der Abwicklungsanwalt hat die Aufgabe, bestehende Mandate weiterzuführen. Dabei hat er dieselben rechtlichen Befugnisse wie der verstorbene Anwalt. Die bestehenden Mandate sollten möglichst innerhalb von sechs Monaten erledigt werden.

Szenario A: Der verstorbene Anwalt war als Einzelanwalt mit eigenem Büro tätig

In diesem Fall wird ein Abwicklungsanwalt beauftragt. Normalerweise wickelt dieser die laufenden Mandate innerhalb von sechs Monaten ab. Länger als ein ganzes Jahr darf die Abwicklung nicht dauern. Der Abwicklungsanwalt sollte sofort alle Beteiligten anschreiben, um sie über die Abwicklung in Kenntnis zu setzen: Mandanten, Gerichte, Dritte. Der Abwickler ist für die Kostenfestsetzungsverfahren verantwortlich. Im Regelfall schreibt er auch sonstige Rechnungen, da die Erben damit meist überfordert wären.

Szenario B: Der verstorbene Anwalt war in einer Gesellschaft oder Partnerschaft mit weiteren Kollegen zusammengeschlossen

Stirbt ein Partner, geht sein Anteil an der Anwaltskanzlei in der Regel an die anderen Partner über. Die Erben erhalten einen Abfindungsanspruch. Allerdings können die gesetzlich festgelegten Nachfolgeregelungen in einem Gesellschaftsvertrag auch geändert werden. In der Praxis kommt dies relativ häufig vor. Besonders zu beachten sind die berufsrechtlichen Vorgaben, die die Partner zu erfüllen haben.

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel tritt dann ein, wenn der Eintritt der Erben in die Partnerschaft ermöglicht wird. Laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz muss es sich bei den Erben in diesem Fall um Angehörige der entsprechenden Berufsgruppe handeln.

Denkbar ist zudem eine Eintrittsklausel, die es den Erben ermöglicht, im Rahmen der Gesellschaftsregelungen in die Partnerschaftsgesellschaft aufgenommen zu werden.

Bei einer Übernahmeklausel können die Partner darüber entscheiden, ob sie den Anteil des verstorbenen Gesellschafters übernehmen möchten.

Kann ein Partnerschaftsanteil vererbt werden?

Wer zum Erben des verstorbenen Anwalts erklärt wird, wird durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament festgelegt. Jeder Anwalt, der in einer Partnerschaftsgesellschaft tätig ist, sollte eine letztwillige Verfügung aufsetzen. Nur bei Vorhandensein eines letzten Willens kann die Erbfolge mit den gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen vereinbart werden. Falls eine Erbengemeinschaft besteht, tritt jedes Mitglied sein Erbe separat an.

Liegt ein Testament vor, wird ein Testamentsvollstrecker beauftragt. Dieser muss darauf achten, dass vonseiten der Erben bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Im Gegensatz zum Testamentsvollstrecker müssen die Erben über eine entsprechende juristische Qualifikation verfügen, um als Partner überhaupt infrage zu kommen.

Gelegentlich können sich Pflichtteilansprüche als problematisch erweisen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn nur ein Erbe in die Partnerschaftsgesellschaft aufgenommen werden soll, die rechtlichen Erben jedoch ihre Pflichtteilansprüche geltend machen.

Das Ableben eines Anwalts ist für die Erben in der Regel eine große Herausforderung. Verfügen die Erben über die erforderlichen Qualifikationen, können sie als Partner in die Partnerschaftsgesellschaft aufgenommen werden oder die Abwicklung übernehmen. Allerdings ist eine solche Sachlage nur sehr selten der Fall. Dann muss ein außenstehender Abwickler gefunden werden, der diese Aufgabe übernimmt.

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