Der Erblasser war noch praktizierender Arzt und stirbt: Was haben die Erben zu tun?

Wenn ein Praxisinhaber stirbt, sehen sich die Hinterbliebenen mit zahlreichen Fragen und Problemen konfrontiert. In den meisten Fällen sind die Erben überfordert und wissen nicht, wie sie vorgehen sollen. Was geschieht mit der Arztpraxis? Was müssen die Patienten wissen? Auf diese und weitere Fragen finden Sie hier eine klare Antwort.

Probleme für die Erben der Arztpraxis

Die Zulassung endet mit dem Absterben des Arztes. Allerdings besteht für die Erben die Möglichkeit, nach einem Nachfolger für die Praxis zu suchen. Auf jeden Fall müssen die Erben die Krankenversicherung kontaktieren. War der verstorbene Praxisinhaber in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig, sollten entsprechende Regelungen vorliegen. So kann beispielsweise eine Fortführungsklausel bestehen, die besagt, dass die Praxis trotz Tod des Inhabers von den Gesellschaftern fortgeführt werden kann.
War der verstorbene Arzt jedoch in Einzelpraxis tätig, muss zwangsläufig eine Nachbesetzung gefunden werden. Tritt dies nicht ein, wenden sich die Patienten an eine andere Klinik und es kommt zu einem schleichenden Verfall der Praxis. War der Verstorbene zudem Vertragsarzt, kann die Praxis nur innerhalb einer beschränkten Frist durch einen Praxisvertreter fortgeführt werden.

Spezialfall Erbengemeinschaft

Wenn nicht alle Mitglieder der Erbengemeinschaft eine entsprechende ärztliche Berufsqualifikation aufweisen, werden sie zu gewerblichen Mitunternehmern der Praxis.

Steuerrechtliche Hinweise

Die Praxis geht nicht als Privatvermögen, sondern als gewerbliches Betriebsvermögen an die Erben über.


Welche Schritte muss man als Erbe nach dem Tod des Praxisinhabers unternehmen?

Schritt 1: Patientenstamm sichern!

Obwohl der Tod des niedergelassenen Arztes ein Schock ist, sollten die Erben möglichst schnell eine geeignete Lösung finden. Vor allem die versorgungsbedürftigen Patienten leiden unter der Situation. Ein großes Risiko für den Fortbestand der Praxis ist die Tatsache, dass die Patienten nun zu anderen Praxen abwandern können. Vor allem diejenigen Patienten, deren Termine bald eintreten, sollten umgehend informiert werden. Es ist wichtig, den Patienten zu erklären, dass sie sich von einem Vertreter in der Praxis behandeln lassen können.

Schritt 2: Einen Vertreter finden

In der Regel findet die Praxisübergabe nicht sofort statt. Für die Zwischenzeit muss also ein Vertreter gefunden werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit die Versorgung der Patienten sichergestellt werden kann. Außerdem ist die unverzügliche Einsetzung eines Vertreters auch aus wirtschaftlichen Gründen unerlässlich.

Schritt 3: Praxisführung sichern

Da Praxisinhaber sowohl ärztliche als auch unternehmerische Aufgaben durchführen, muss selbst bei der Einsetzung eines Vertreters eine Person gefunden werden, die die Leitung der Praxis übernimmt. Sind entsprechende Kompetenzen vorhanden, kann einer der Erben diese Aufgabe übernehmen.

Schritt 4: Praxisnachfolger suchen

Die Nachbesetzung muss in der Regel innerhalb von zwei Quartalen erfolgen. Hier ist vor allem für Einzelpraxen das Risiko groß: Wird kein geeigneter Vertreter gefunden und der Zulassungsausschuss annulliert die Zulassung, kommt es zu einer Schließung der Praxis.

Schritt 5: Praxisübergabe durchführen

Sobald Sie einen Nachfolger gefunden haben, kann die endgültige Praxisübergabe erfolgen. Dies kann im Rahmen einer Testamentsvollstreckung für Testierende passieren. Lassen Sie sie Praxis von einer qualifizierten Person bewerten, um einen fairen Verkaufspreis zu erzielen. Achten Sie zudem darauf, bei der Krankenversicherung umgehend ein Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren einzuleiten.

Wenn der Erblasser zu Lebenszeiten als niedergelassener Arzt tätig war, ergeben sich mit seinem Tod für die Erben bestimmte Schwierigkeiten. Diese lassen sich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung lösen. Falls die Erben aufgrund einer fehlenden Approbation die Praxis nicht übernehmen können, muss ein Vertreter gefunden werden. Im Regelfall wird die Praxis verkauft. Allerdings muss man schnell handeln, da es ansonsten zu wirtschaftlichen Problemen kommen kann. Auf jeden Fall lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Möchten Sie mehr zur Nachfolge einer Arztpraxis erfahren? Als betroffene Erben sollten Sie sich unbedingt über die verschiedenen Möglichkeiten erkundigen, die Ihnen nach dem Tod des praktizierenden Arztes offenstehen. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gern.