Seit 2011 bin ich als selbständige Rechtsfachwirtin im Bereich der Nachlassabwicklung tätig und werde regelmäßig von Nachlassgerichten mit der Übernahme von Nachlassverwaltungen betraut. Ich bin geprüfte Nachlasspflegerin (BDN) sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und verfüge über langjährige Erfahrung in der Verwaltung unübersichtlicher und haftungssensibler Nachlässe.
Die Nachlassverwaltung erfolgt durch mich strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung. Ziel ist eine geordnete Trennung von Nachlass und Privatvermögen der Erben sowie eine nachvollziehbare und gleichmäßige Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass.
Die Übernahme einer Nachlassverwaltung erfordert eine strukturierte, wirtschaftlich orientierte und dokumentationssichere Vorgehensweise. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
Die Nachlassverwaltung erfolgt neutral; ich vertrete weder einzelne Gläubiger noch die Erben, sondern verwalte den Nachlass als Sondervermögen.
Im Rahmen meiner bisherigen Tätigkeit habe ich umfangreiche Erfahrung u. a. in folgenden Bereichen gesammelt:
Sofern eine Nachlassverwaltung aufgrund Tods, Entlassung oder Niederlegung des bisherigen Nachlassverwalters neu zu besetzen ist, übernehme ich auch bestehende Aktenbestände zur geordneten Weiterbearbeitung.
Für die Ausübung der Nachlassverwaltung besteht eine umfassende Absicherung. Neben einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht aufgrund meiner Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) zusätzlicher Versicherungsschutz. Ergänzend besteht eine Kautions- bzw. Vertrauensschadenversicherung zum Schutz des Nachlasses.
Ich stehe Nachlassgerichten bundesweit für die Übernahme von Nachlassverwaltungen zur Verfügung, insbesondere in Fällen mit unklarer Vermögenslage, streitigen Gläubigerforderungen oder insolvenznaher Struktur.