Nachlassverwaltung - Hinweise für Nachlassgerichte

Seit 2011 bin ich als selbständige Rechtsfachwirtin im Bereich der Nachlassabwicklung tätig und werde regelmäßig von Nachlassgerichten mit der Übernahme von Nachlassverwaltungen betraut. Ich bin geprüfte Nachlasspflegerin (BDN) sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und verfüge über langjährige Erfahrung in der Verwaltung unübersichtlicher und haftungssensibler Nachlässe.

Die Nachlassverwaltung erfolgt durch mich strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung. Ziel ist eine geordnete Trennung von Nachlass und Privatvermögen der Erben sowie eine nachvollziehbare und gleichmäßige Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass.
 

Amtsführung und Aufgaben der Nachlassverwaltung

Die Übernahme einer Nachlassverwaltung erfordert eine strukturierte, wirtschaftlich orientierte und dokumentationssichere Vorgehensweise. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses,
  • die Erfassung und Prüfung der Nachlassverbindlichkeiten,
  • die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Zahlungen an Nachlassgläubiger nach Klärung der Vermögenslage,
  • die Verteilung etwaiger Überschüsse an die Erben,
  • sowie eine transparente und termingerechte Berichterstattung einschließlich Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht.

Die Nachlassverwaltung erfolgt neutral; ich vertrete weder einzelne Gläubiger noch die Erben, sondern verwalte den Nachlass als Sondervermögen.
 

Besondere fachliche Erfahrung in der Nachlassverwaltung

Im Rahmen meiner bisherigen Tätigkeit habe ich umfangreiche Erfahrung u. a. in folgenden Bereichen gesammelt:

  • Bezugsberechtigungen zugunsten Dritter bei Konten und Lebensversicherungen,
  • Durchführung gerichtlicher Aufgebotsverfahren,
  • Einleitung und Begleitung von Nachlassinsolvenzverfahren,
  • Verwaltung und Abwicklung von Unternehmensbeteiligungen und mittelständischen Betrieben,
  • Verwaltung komplexer Nachlässe mit (vermieteten) Immobilienbeständen,
  • Abwicklung land- und forstwirtschaftlicher Flächen,
  • Abwicklung von Fondsbeteiligungen.
     

Übernahme laufender oder verwaister Nachlassverwaltungen

Sofern eine Nachlassverwaltung aufgrund Tods, Entlassung oder Niederlegung des bisherigen Nachlassverwalters neu zu besetzen ist, übernehme ich auch bestehende Aktenbestände zur geordneten Weiterbearbeitung.
 

Absicherung der Tätigkeit

Für die Ausübung der Nachlassverwaltung besteht eine umfassende Absicherung. Neben einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht aufgrund meiner Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) zusätzlicher Versicherungsschutz. Ergänzend besteht eine Kautions- bzw. Vertrauensschadenversicherung zum Schutz des Nachlasses.
 

Bereitschaft zur Übernahme

Ich stehe Nachlassgerichten bundesweit für die Übernahme von Nachlassverwaltungen zur Verfügung, insbesondere in Fällen mit unklarer Vermögenslage, streitigen Gläubigerforderungen oder insolvenznaher Struktur.