Nachlasspflegschaft: Hinweise für Nachlassgläubiger

Im Rahmen von Nachlasspflegschaften werde ich seit vielen Jahren regelmäßig durch Nachlassgerichte bestellt. Aufgabe der Nachlasspflegschaft ist die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, solange die Erben unbekannt oder ungewiss sind. In dieser Funktion vertrete ich die unbekannten Erben gesetzlich.

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Erbenermittlung, die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Klärung der Vermögens- und Schuldenlage. Erst auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden können.
 

Prüfung des Nachlasses und zeitlicher Ablauf

Zu Beginn der Nachlasspflegschaft ist der Umfang des Nachlasses regelmäßig unklar. Die Ermittlung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfordert eine umfassende Auswertung von Unterlagen, Auskünften von Banken, Behörden und sonstigen Stellen sowie gegebenenfalls Ermittlungen im In- und Ausland. Diese Prüfungen nehmen Zeit in Anspruch.

In dieser Phase besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur sofortigen Begleichung von Forderungen. Zahlungen können erst erfolgen, wenn die wirtschaftliche Situation des Nachlasses belastbar festgestellt ist und die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
 

Gerichtliches Aufgebotsverfahren

Bei unklarer oder unsicherer Vermögenslage kann durch mich ein gerichtliches Aufgebotsverfahren beantragt werden. In diesem Verfahren werden Nachlassgläubiger durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Fall unmittelbar durch das zuständige Nachlassgericht.

Die bloße Anmeldung einer Forderung begründet keinen Zahlungsanspruch, sondern dient der geordneten Erfassung der Nachlassverbindlichkeiten.
 

Kommunikation mit Nachlassgläubigern

Ich bitte um Verständnis, dass Auskünfte zum Stand der Nachlasspflegschaft ausschließlich auf schriftliche Anfrage erteilt werden können. Telefonische Sachstandsanfragen sind während laufender Ermittlungen regelmäßig nicht möglich, da jede Auskunft anhand der Aktenlage geprüft werden muss und die Gleichbehandlung aller Gläubiger zu wahren ist.

Sobald die wirtschaftliche Situation des Nachlasses geklärt ist, trete ich mit den Nachlassgläubigern in Kontakt.
 

Dauer der Nachlasspflegschaft

Die Dauer der Nachlasspflegschaft hängt maßgeblich vom Umfang und der Struktur des Nachlasses ab.
Bei einfachen Nachlässen kann die Pflegschaft innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Bei Nachlässen mit Immobilien, Unternehmen oder Auslandsbezug ist eine längere Dauer nicht ungewöhnlich.

Nach Ermittlung der Erben und Annahme der Erbschaft hebt das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft auf. Der Nachlass wird sodann an die Erben übergeben.
 

Kleinforderungen und wirtschaftliche Abwägung

Forderungen sind ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Nach Abschluss der Ermittlungen prüfe ich, ob der Nachlass die bestehenden Verbindlichkeiten vollständig decken kann.

Ist dies nicht der Fall, unterbreite ich - sofern sachgerecht - einen wirtschaftlich sinnvollen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass weitergehende Verfahren zusätzliche Kosten verursachen können, die die Befriedigung der Gläubigerquote mindern.