Nachlasspflegschaft - Hinweise für Nachlassgerichte

Seit 2011 bin ich als selbständige Rechtsfachwirtin im Bereich der Nachlassabwicklung tätig und werde regelmäßig von Nachlassgerichten mit der Übernahme von Nachlasspflegschaften betraut. Ich bin geprüfte Nachlasspflegerin (BDN) sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und verfüge über langjährige Erfahrung in der Sicherung, Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen mit unbekannten oder ungewissen Erben.

Die Ausübung der Nachlasspflegschaft erfolgt strukturiert, haftungssensibel und unter konsequenter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben. Meine Tätigkeit ist auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Amtes sowie eine nachvollziehbare und termingerechte Berichterstattung ausgerichtet.
 

Amtsführung und Zusammenarbeit mit dem Gericht

Nachlasspflegschaften sind häufig mit komplexen Vermögenslagen, emotional belasteten Beteiligten und streitgeneigten Konstellationen verbunden. Meine Aufgabe ist es nicht, diese Situationen zu moderieren, sondern sie rechtstreu und organisatorisch handhabbar zu machen.

Zum Selbstverständnis meiner Amtsführung gehören:

  • transparente und strukturierte Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht,
  • sachgerechte wirtschaftliche Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
  • frühzeitige Anzeige relevanter Entwicklungen,
  • sowie eine klare Dokumentation sämtlicher Maßnahmen.
     

Leistungsumfang in der Nachlasspflegschaft

Je nach gerichtlicher Bestellung übernehme ich insbesondere:

  • die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
  • die Erbenermittlung einschließlich der Beschaffung geeigneter Nachweise,
  • die Erstellung nachvollziehbarer Nachlassverzeichnisse,
  • die Kommunikation mit Beteiligten, Behörden, Banken und Gläubigern,
  • sowie die Rechnungslegung und Berichterstattung gegenüber dem Gericht.

Grafisch aufbereitete Erbenstammbäume können bei Bedarf zur besseren Übersicht vorgelegt werden.
 

Besondere Fachkenntnisse

Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich umfangreiche Erfahrung u. a. in folgenden Bereichen gesammelt:

  • Bezugsberechtigungen zugunsten Dritter bei Konten und Lebensversicherungen,
  • überschuldete Nachlässe und insolvenznahe Konstellationen,
  • Abwicklung von Immobilienvermögen, einschließlich vermieteter Bestände,
  • Abwicklung von Unternehmensbeteiligungen und mittelständischen Betrieben,
  • Nachlässe mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • Fondsbeteiligungen,
  • Nachlässe mit Tierbeständen,
  • Teilnachlässe mit Auslandsbezug innerhalb der EU/Welt.
     

Absicherung der Tätigkeit

Für die Ausübung der Nachlasspflegschaft besteht eine umfassende Absicherung. Neben einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht aufgrund meiner Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) zusätzlicher Versicherungsschutz. Ergänzend besteht eine Kautions- bzw. Vertrauensschadenversicherung zum Schutz des Nachlasses.
 

Bereitschaft zur Übernahme

Ich stehe Nachlassgerichten bundesweit für die Übernahme von Nachlasspflegschaften zur Verfügung, einschließlich der Sicherung, Verwaltung und - sofern erforderlich - der Abwicklung überschuldeter Nachlässe. Auch die Weiterführung oder geordnete Übernahme laufender Nachlasspflegschaften nach Wechsel des Pflegers ist möglich.