Seit 2011 werde ich regelmäßig von Nachlassgerichten mit der Übernahme von Nachlasspflegschaften betraut. Meine Tätigkeit umfasst die Sicherung, Verwaltung und - sofern erforderlich - die Abwicklung von Nachlässen mit unbekannten oder ungewissen Erben.
Ich verfüge über umfassende Erfahrung in komplexen Nachlasspflegschaften, insbesondere bei Nachlässen mit Immobilienvermögen, gesellschaftsrechtlichen Bezügen, Auslandsberührung sowie in überschuldeten Konstellationen bis hin zur Vorbereitung und Begleitung von Nachlassinsolvenzverfahren. Bei entsprechender gerichtlicher Bestallung übernehme ich auch die Erbenermittlung.
Die Ausübung der Nachlasspflegschaft erfolgt strukturiert, haftungssensibel und strikt innerhalb der gerichtlichen Vorgaben. Ziel ist eine ordnungsgemäße Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie eine belastbare Grundlage für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen.
Zum Kern meiner Tätigkeit gehören insbesondere:
Eine transparente und strukturierte Kommunikation mit dem Nachlassgericht ist wesentlicher Bestandteil meiner Amtsführung. Maßnahmen werden dokumentiert, Entscheidungen vorbereitet und relevante Entwicklungen frühzeitig angezeigt.
Die Nachlasspflegschaft wird von mir mit dem Ziel geführt, Verfahren effizient, rechtstreu und für das Gericht gut steuerbar umzusetzen.
Ich stehe Nachlassgerichten bundesweit für die Übernahme von Nachlasspflegschaften zur Verfügung - auch in komplexen, konfliktbehafteten oder zeitkritischen Verfahren.