Gemeinnützige Organisationen werden zunehmend als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt. Mit dem erfreulichen Moment der Zuwendung beginnt jedoch regelmäßig eine komplexe Phase: Haftungsfragen, kurze Fristen, unklare Vermögenslagen und sensible Außenwirkung gegenüber Angehörigen und Dritten.
Ich begleite gemeinnützige Organisationen bundesweit bei der operativen Abwicklung von Nachlässen, wenn diese als Alleinerben, Miterben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt sind. Meine Tätigkeit setzt nach Eintritt des Erbfalls an und ist auf Struktur, Risikoabsicherung und Umsetzung ausgerichtet.
Unabhängig von der Motivation des Erblassers bestehen für Organisationen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Innerhalb kurzer Fristen ist zu klären, ob ein Nachlass werthaltig ist, ob Verbindlichkeiten bestehen und ob die Annahme mit dem Satzungszweck vereinbar ist.
Hinzu kommen regelmäßig:
Nachlassabwicklung in diesem Kontext ist kein Nebenprodukt des Fundraisings, sondern ein eigenständiger Risikobereich.
Nach Mandatierung erfasse ich zunächst strukturiert die Ausgangslage: Zusammensetzung des Nachlasses, Beteiligte, Fristen, erkennbare Risiken und offene Punkte. Auf dieser Grundlage steuere ich die weiteren Schritte der Abwicklung.
Meine Aufgabe ist es,
Rechtliche und steuerliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater. Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern übernehme die operative Steuerung und Umsetzung.
Nachlassabwicklungen betreffen nicht nur Zahlen, sondern auch Menschen. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation an die Stelle eines Familienangehörigen tritt, ist eine sachliche, respektvolle und konfliktarme Kommunikation entscheidend.
Ich kenne diese Situationen aus der Praxis und sorge dafür, dass die Organisation professionell vertreten wird - klar, zurückhaltend und ohne Eskalation.
Die Vergütung erfolgt im Regelfall auf Grundlage der Vergütungsempfehlung für Testamentsvollstreckers des Deutschen Notarvereins (Neue Rheinische Tabelle), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 gilt die aktualisierteVergütungsempfehlung, die entsprechend angewendet wird.
Nachlassabwicklung für gemeinnützige Organisationen erfordert Erfahrung, Struktur und einen klaren Blick für Risiken.
Wenn Ihre Organisation als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde und eine professionelle Abwicklung benötigt, übernehme ich die operative Steuerung des Nachlasses.