Nachlassabwicklung - für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen werden zunehmend als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt. Mit dem erfreulichen Moment der Zuwendung beginnt jedoch regelmäßig eine komplexe Phase: Haftungsfragen, kurze Fristen, unklare Vermögenslagen und sensible Außenwirkung gegenüber Angehörigen und Dritten.

Ich begleite gemeinnützige Organisationen bundesweit bei der operativen Abwicklung von Nachlässen, wenn diese als Alleinerben, Miterben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt sind. Meine Tätigkeit setzt nach Eintritt des Erbfalls an und ist auf Struktur, Risikoabsicherung und Umsetzung ausgerichtet.
 

Warum Nachlassabwicklung für Organisationen besonders anspruchsvoll ist

Unabhängig von der Motivation des Erblassers bestehen für Organisationen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Innerhalb kurzer Fristen ist zu klären, ob ein Nachlass werthaltig ist, ob Verbindlichkeiten bestehen und ob die Annahme mit dem Satzungszweck vereinbar ist.

Hinzu kommen regelmäßig:

  • unvollständige oder widersprüchliche Informationen,
  • weitere Beteiligte wie Familienangehörige, Miterben oder Pflichtteilsberechtigte,
  • Auflagen oder Vermächtnisse mit wirtschaftlicher oder organisatorischer Tragweite,
  • sensible Kommunikationssituationen mit Hinterbliebenen.

Nachlassabwicklung in diesem Kontext ist kein Nebenprodukt des Fundraisings, sondern ein eigenständiger Risikobereich.
 

Mein Ansatz in der Nachlassabwicklung für Organisationen

Nach Mandatierung erfasse ich zunächst strukturiert die Ausgangslage: Zusammensetzung des Nachlasses, Beteiligte, Fristen, erkennbare Risiken und offene Punkte. Auf dieser Grundlage steuere ich die weiteren Schritte der Abwicklung.

Meine Aufgabe ist es,

  • Transparenz über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten herzustellen,
  • Entscheidungsgrundlagen für die Organisation aufzubereiten,
  • die Abwicklung operativ zu koordinieren,
  • und den Nachlass bis zu einem nachvollziehbaren Abschluss zu führen.

Rechtliche und steuerliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Berater. Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern übernehme die operative Steuerung und Umsetzung.
 

Außenwirkung und Reputationsschutz

Nachlassabwicklungen betreffen nicht nur Zahlen, sondern auch Menschen. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation an die Stelle eines Familienangehörigen tritt, ist eine sachliche, respektvolle und konfliktarme Kommunikation entscheidend.

Ich kenne diese Situationen aus der Praxis und sorge dafür, dass die Organisation professionell vertreten wird - klar, zurückhaltend und ohne Eskalation.
 

Vergütung

Die Vergütung erfolgt im Regelfall auf Grundlage der Vergütungsempfehlung für Testamentsvollstreckers des Deutschen Notarvereins (Neue Rheinische Tabelle), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 gilt die aktualisierteVergütungsempfehlung, die entsprechend angewendet wird.
 

Zusammenarbeit

Nachlassabwicklung für gemeinnützige Organisationen erfordert Erfahrung, Struktur und einen klaren Blick für Risiken.
Wenn Ihre Organisation als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde und eine professionelle Abwicklung benötigt, übernehme ich die operative Steuerung des Nachlasses.