Erbfälle sind konflikthaft, weil unterschiedliche Erwartungen, Interessen und emotionale Verletzungen aufeinandertreffen. Die Frage nach Schuld führt dabei selten weiter. Entscheidend ist, ob eine Lösung gefunden wird, die handlungsfähig macht oder ob sich der Konflikt verfestigt und Kosten, Zeit und Vermögen bindet.
Mediation kann in Erbangelegenheiten ein wirksames Instrument sein, um festgefahrene Situationen aufzulösen und wieder Bewegung in den Prozess zu bringen.
Mediation kommt insbesondere dann in Betracht, wenn
Mediation ersetzt keine rechtliche Klärung. Sie kann jedoch helfen, Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit wiederherzustellen.
Als Mediatorin in Erbangelegenheiten arbeite ich neutral und strukturiert. Ziel ist es nicht, rechtliche Bewertungen vorzunehmen oder Lösungen vorzugeben, sondern einen Rahmen zu schaffen, in dem die Beteiligten wieder miteinander sprechen können.
Meine besondere Expertise liegt darin, Mediation mit der Realität der Nachlassabwicklung zu verbinden. Ich kenne die typischen Konfliktlinien aus der Praxis: Vermögensfragen, Ungleichbehandlung, alte Familienmuster, Zeitdruck und Haftungsthemen.
Mediation erfolgt bei mir nicht losgelöst vom Erbfall, sondern eingebettet in das tatsächliche Geschehen.
Mediation kann
Mediation ist jedoch kein Garant für Einigkeit. Wo keine Gesprächsbereitschaft besteht oder Interessen unvereinbar sind, stößt auch Mediation an Grenzen.
Mediation ist kein Standardbestandteil jeder Nachlassabwicklung. Sie ist eine ergänzende Option, wenn Konflikte den Fortgang blockieren.
Ob Mediation im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich nur anhand der Situation beurteilen.