Zweckvermächtnis und Supervermächtnis

Liegt ein Zweckvermächtnis vor, geht ein Teil des Nachlasses an den bedachten Vermächtnisnehmer, damit ein bestimmter Zweck verfolgt werden kann. Somit wird der Vermächtnisnehmer kein Erbe, sondern erhält lediglich einen Teil des Nachlasses.

Was genau ist ein Zweckvermächtnis?

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Vermächtnis werden bei einem Zweckvermächtnis keine konkreten Angaben zum Vermächtnisgegenstand gemacht. Wichtig ist hier lediglich der Zweck, der verfolgt werden soll. Somit könnte ein Zweckvermächtnis so oder ähnlich formuliert sein:

  • Die Ausbildung meines Enkelsohnes X soll aus meinem Nachlass finanziert werden.
  • Die Weltreise meiner Enkeltochter Y soll aus meinem Nachlass finanziert werden.

Dem Vermächtnisnehmer wird somit ausreichend Spielraum eingeräumt. Allerdings muss der Vermächtniszweck möglichst genau bezeichnet werden. Nur so kann die Höhe der Zuwendung realistisch eingeschätzt werden.

Supervermächtnis

Bei einem Supervermächtnis handelt es sich um eine besondere Form des Zweckvermächtnisses. Das Supervermächtnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn man Erbschaftssteuer sparen möchte. Bei einem sogenannten Berliner Testament, bei dem der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wird, können die Bestimmung des Vermächtnisses sowie der Vermächtnisgegenstand frei von den Erben bestimmt werden. Nun sieht es das Steuerrecht nicht gern, wenn ein Supervermächtnis vorliegt. Deshalb muss der Zweck genau formuliert werden. Ist dies nicht der Fall, spricht man von Gestaltungsmissbrauch.

Bereits bei einem mittleren Vermögensverhältnis bietet ein Berliner Testament mit einer Regelung zum Supervermächtnis eine Vielzahl überaus attraktiver Vorteile.

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