Der Nutznießer des Wohnungsrechtsvermächtnisses hat rechtlich Vorrang vor dem Eigentümer der Immobilie

Über das Wohnungsrechtsvermächtnis können Sie bestimmten Person ein Nutzungsrecht verschaffen, wenn Sie eine Immobilie vererben.

Wer eine Immobilie vererbt, möchte vielleicht sicherstellen, von wem und unter welchen Bedingungen die Immobilie nach seinem Tod genutzt werden soll. Auf diesem Weg möchte er zum Beispiel eine ihm nahestehende Person wirtschaftlich absichern. Über das sogenannte Wohnungsrechtsvermächtnis kann einer oder mehreren Personen ein Nutzungsrecht an der Immobilie verschaffen werden.

Ein Beispiel

Angenommen, Sie leben mit Ihrer Lebensgefährtin in Ihrer eigenen Immobilie. Im Fall Ihres Todes würden Ihre Kinder die Immobilie erben. Sie möchten aber sicherstellen, dass Ihre Lebensgefährtin dann weiterhin in der Wohnung wohnen darf. Für diesen Sachverhalt kommt das Wohnungsrechtsvermächtnis zur Anwendung.

So erstellen Sie ein Wohnungsrechtsvermächtnis

Das Wohnungsrechtsvermächtnis sollte im Testament enthalten sein. Darüber hinaus wird es auch im Grundbuch eingetragen.
Der Wortlaut in einem Testament kann prinzipiell frei gestaltet werden, er sollte aber rechtssicher formuliert sein.

Des Weiteren sollte im Testament festgelegt sein, dass das Wohnungsrecht im Grundbuch einzutragen ist. Auch die Verteilung der Lasten muss geregelt werden.

Tipp: Lassen Sie sich unbedingt juristisch beraten, damit die Formulierung rechtssicher ist und alle Angelegenheiten geklärt sind.

Wichtig zu wissen: Mit der Einräumung des Wohnungsrechtes schließen Sie den Eigentümer von der Nutzung der Immobilie aus. Der Nutznießer des Wohnungsrechtsvermächtnisses hat also rechtlich Vorrang vor dem Eigentümer der Immobilie. Das Wohnungsrecht bleibt auch bei einem Verkauf der Immobilie bestehen. Durch den Eintrag des Wohnungsrechtes im Grundbuch ist der Begünstigte für diesen Fall abgesichert.

Fazit: Wenn Sie eine Immobilie vererben, können Sie über das Wohnungsrechtsvermächtnis einer bestimmten Person (oder mehreren Personen) ein Wohnungsrecht an der Immobilie zuschreiben. Wichtig ist, dass dieses Vermächtnis im Testament enthalten ist und das Wohnungsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.