Widerruf eines Testaments

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Menschen ein Testament im Laufe ihres Lebens ändern möchten. Ein Testament bindet nicht auf ewig, es gibt immer die Möglichkeit, es zu widerrufen oder zu ändern, solange der Testierende bzw. die Testierenden noch leben. Nach § 2253 BGB steht jeder Person das Recht zu, ein errichtetes Testament vollständig oder teilweise zu widerrufen. Der Widerruf ist jederzeit möglich, sowohl bei notariell erstellten als auch bei privatschriftlichen Testamenten. Die Vorgehensweise kann sich in beiden Fällen jedoch unterscheiden.
Im Falle eines Widerrufs wird zunächst das Testament ungültig. Wird kein neues Testament errichtet, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie ein Testament widerrufen möchten:

Je nachdem, um welche Art von Testament es sich handelt und ob Sie es privatschriftlich oder notariell erstellt haben, bieten sich unterschiedliche Vorgehensweisen an.

Widerruf durch Veränderung

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, das Testament zu ändern, anstatt es zu widerrufen.

Anbringen eines Ungültigkeitsvermerks

Das Testament wird nicht zerstört, aber mit dem Vermerk "ungültig" gekennzeichnet.

Errichtung eines Widerrufstestaments

Mit der Errichtung eines Widerrufstestamentes gemäß § 2253 BGB können Sie ein bereits erstelltes Testament für ungültig erklären. Dies bedarf jedoch der Schriftform.

Errichtung eines neuen Testamentes

Wenn Sie ein neues Testament nach § 2258 BGB errichten, das dem vorherigen inhaltlich widerspricht, wird das vorherige Testament aufgehoben.

Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

Haben Sie das Testament bei einem Notar erstellt, befindet es sich nach der Beurkundung in amtlicher Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. Nach § 2256 BGB kann ein Testament auch widerrufen werden, indem es aus der amtlichen Verwahrung zurückgefordert wird.

Widerruf durch Vernichtung

Hierbei wird das Testament physisch zerstört, beispielsweise durch Verbrennen oder Zerreißen.

Fazit: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu widerrufen. Hierbei stellt die Änderung des Testaments eine Alternative zum Widerruf dar.

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