Was ist ein sogenanntes Vorvermächtnis?

Wenn es um die Regelung des Nachlasses geht, taucht oft der Begriff Vorvermächtnisnehmer auf.

Worum geht es dabei?

Ganz einfach gesagt, ein Vorausvermächtnis ist das gemäß §§ 2150 BGB einem Erben zugewandte Vermächtnis. Dies ist rechtlich gesehen ein Unterschied zur Erbeinsetzung. Der Vorausvermächtnisnehmer erhält über die Erbeinsetzung hinaus eine bestimmte Sache (zum Beispiel Haus, Grundstück oder Pkw) im Voraus zugeteilt. Dieses Vorausvermächtnis wird dann nicht als Erbteil, im Falle des irdischen Abscheidens des Erblassers, angerechnet. Ein Vorvermächtnisnehmer kann dabei völlig unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge sein.

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