Was ist ein sogenanntes Vorvermächtnis?

Wenn es um die Regelung des Nachlasses geht, taucht oft der Begriff Vorvermächtnisnehmer auf.

Worum geht es dabei?

Ganz einfach gesagt, ein Vorausvermächtnis ist das gemäß §§ 2150 BGB einem Erben zugewandte Vermächtnis. Dies ist rechtlich gesehen ein Unterschied zur Erbeinsetzung. Der Vorausvermächtnisnehmer erhält über die Erbeinsetzung hinaus eine bestimmte Sache (zum Beispiel Haus, Grundstück oder Pkw) im Voraus zugeteilt. Dieses Vorausvermächtnis wird dann nicht als Erbteil, im Falle des irdischen Abscheidens des Erblassers, angerechnet. Ein Vorvermächtnisnehmer kann dabei völlig unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge sein.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.