Was ist ein Vorerbe?

Ein Vorerbe erbt alles vom Erblasser - Rechte und Pflichten ebenso wie Besitztümer - bis zu einem vordefinierten Ereignis, nach welchem der Nacherbe an seine Stelle tritt. In den meisten Fällen ist das der Tod des Vorerbes, es kann aber auch jedes beliebige andere Ereignis vom Erblasse definiert werden.

Je nach konkreter Ausformulierung der Wünsche des Erblassers darf der Vorerbe aber nicht immer über das Erbe frei verfügen. Er oder sie ist dann eher eine Art Verwalter des Erbes. Will der Erblasser dem Vorerben hingegen völlig freie Hand lassen, macht er ihn zum "befreiten Vorerben". Ein Vorerbe erbt immer nur auf Zeit.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.