Eine Form der Schenkung: Der Vorempfang

Von einem Vorempfang spricht man dann, wenn ein Erblasser einem Abkömmling bereits zu Lebzeiten etwas in Form einer Schenkung zukommen lässt. Als Empfänger eines solchen Vorempfangs kann es nötig sein, die übrigen Abkömmlinge auszugleichen, wenn das tatsächliche Erbe im Todesfall aufzuteilen ist.

Dabei werden die folgenden vier Arten an Vorempfängen unterschieden:

  • Ausstattungen
  • Übermaß an Zuschüssen
  • Übermaß an Aufwendungen für die Berufsvorbildung
  • sonstige Zuwendungen, für die eine Ausgleichspflicht festgelegt wurde.

Die Ausgleichung hat dann zu erfolgen, wenn die übrigen Abkömmlinge ebenfalls gesetzliche Erben werden und eine solche Ausgleichung festgelegt wurde. Im Normalfall bestimmt der Erblasser, ob eine solche Ausgleichung stattfindet.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
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