Vor- und Nacherbschaft

Die Reihenfolge, in der ein Nachlass an die Erben übergehen kann, lässt sich zeitlich durch den Erblasser im Testament staffeln. Mit einer Vor- und Nacherbschaft können Sie über längere Zeiträume, unter Umständen über Generationen hinweg, Einfluss auf die Vermögensnachfolge nehmen.

Was ist eine Vor- und Nacherbschaft?

Gemäß dem § 2100 BGB können mehrere Erben zeitlich nacheinander eingesetzt werden. So beerben mehrere Personen den Erblasser, aber nicht gleichzeitig.

Nach dem Tod erbt bei entsprechender Anordnung in der letztwilligen Verfügung zunächst der Vorerbe.

Bis zum Eintritt des Nacherbfalls, also bis der Vorerbe verstirbt, kann diese das Geerbte nutzen, besitzen und darüber verfügen. Dann aber, wenn die Bedingung für den Nacherbfall eintritt, geht das Erbe an den Nacherben. Wenn keine Bedingung für den Nacherben-Fall festgelegt ist, tritt er mit dem Tod des Vorerben ein.

Ein Beispiel, das häufig vorkommt: Ein Ehepartner setzt den anderen als Vorerben ein, bis dieser sich erneut verheiratet. Das dient der finanziellen Versorgung des Partners auf Zeit. Als Nacherben treten dann gern die Kinder des Erblassers an zweiter Stelle hinzu.

Die Vor- und Nacherbschaft ist ein recht kompliziertes und nicht sehr häufiges Konstrukt. Es empfiehlt sich daher unbedingt die juristische Beratung, wenn Sie diese Möglichkeit für sich nutzen wollen. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach Beratung oder bei der Nachlassverwaltung generell benötigen, schreiben Sie mir gerne.

Haben Vor- und Nacherben ein Anrecht auf den Pflichtteil?

Vorerben und Nacherben sind Erben und damit nicht von der Erbfolge ausgeschlossen. Demnach steht ihnen kein Pflichtteilsanspruch zu. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im BGB im Paragraphen 2303. Weil aber die Einsetzung von Pflichtteilsberechtigten als Vor- oder Nacherben eine zeitliche Beschränkung darstellt, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine solche Erbschaft auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu fordern.

Ersatznacherben übernehmen, falls der Nacherbe vor dem Erbfall verstirbt

Ersatznacherben treten an die Stelle des Nacherben, wenn dieser beispielsweise durch Tod wegfällt. So kann der Erblasser verhindert, dass sein Vorerbe unbeschränkter Vollerbe wird, weil der Nacherbe ausfällt. Sind die Kinder des Erblassers als Nacherben eingesetzt, gilt Paragraph 2069: Im Zweifel werden deren Kinder als Ersatznacherben berufen, auch wenn dies der Erblasser nicht im Testament festgelegt hat. Wenn der Nacherbe keine Kinder hat, fällt das Erbe allerdings an den Vorerben.

Eine Vor- und Nacherbschaft als Lösung fürs Behindertentestament oder die Patchworkfamilie

Meist wählen Menschen das Instrument der Vor- und Nacherbschaft als finanzielle Absicherung, etwa für einen Lebenspartner. Außerdem kann damit die gesetzliche Erbfolge vermieden werden, die Stiefkinder oder nicht eingetragene Lebenspartner und Partnerinnen nicht berücksichtigt. Im Behindertentestament ist der Mensch mit Behinderung häufig als Vorerbe eingesetzt, gleichzeitig wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet. So vermeiden Sie, dass Sozialhilfeträger auf die Erbschaft selbst und auf deren Erträge zugreifen.

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