Vollmacht Erbengemeinschaft

Die meisten Erbschaften gehen nicht an eine einzelne, sondern an mehrere Personen. Bis zur endgültigen Verteilung eines Nachlasses gibt es viel Konfliktstoff – in diesem Zeitraum ist auch die Vollmacht einer Erbengemeinschaft von Bedeutung.

Was ist eine Vollmacht der Erbengemeinschaft?

Nach dem Tod eines Erblassers bilden die Personen, die erbrechtliche Ansprüche haben, eine Erbengemeinschaft. Sie sind gemeinsame Eigentümer des Nachlasses.

Weil jedoch bis zur endgültigen Verteilung die Erben keinen direkten Zugriff auf einzelne Vermögensteile haben, entsteht reichlich Konfliktpotenzial. Die Gemeinschaft ist nur handlungsfähig, wenn für eine Entscheidung die Zustimmung aller Miterben vorliegt.

Eine Erbengemeinschaft Vollmacht erteilt einem Miterben oder einer dritten Person eine Vertretungsvollmacht, auch Abwicklungsvollmacht. Die Vollmacht kann neben dem Erblasser auch die Erbengemeinschaft ausstellen, wenn sie sich auf eine Person einigen kann.

Diese Person kann dann Rechtsgeschäfte für den Nachlass ausführen, die sonst jedes Mal aufs Neue die Zustimmung aller Miterben bräuchten. Beispielsweise kann eine Vollmacht den Auftrag geben, eine Immobilie zu verkaufen. So braucht es für den Verkauf nur die Unterschrift dieser einen Person, nicht etwa das Einverständnis und die Unterschrift aller Miterben.

Warum ist die Vollmacht der Erbengemeinschaft nützlich?

Gerade bei größeren Erbengemeinschaften ist die Vollmacht sinnvoll. Sie spart Zeit und Aufwand, denn es kann mitunter schwierig sein, für jedes Rechtsgeschäft – etwa einen Verkauf, eine Zahlung oder Überweisung – die nötigen Unterschriften zu beschaffen.

Welchen Inhalt hat die Vollmacht der Erbengemeinschaft?

Wichtig ist, dass die Vollmacht klar formuliert ist. Sie muss erkennbar machen, dass die Erbengemeinschaft geschlossen den Bevollmächtigten bevollmächtigt. Außerdem müssen die Rechte dieser Person definiert werden.

Der Inhalt einer Vollmacht im Überblick:

  • Namen und Kontaktdaten jedes einzelnen Erben
  • Name und Kontaktdaten des Bevollmächtigten
  • Beschreibung der Erbsache, auf die sich die Vollmacht bezieht
  • Aufgaben-Definition für die bevollmächtigte Person
  • Welche Möglichkeiten zum Widerruf vorgesehen sind
  • Die Unterschrift jedes einzelnen Erben

Eine solche Vollmacht ist jederzeit widerrufbar. Es genügt bereits der Widerruf eines Miterben. Daher werden hier die Abwicklungsvollmachten idR nur in notariell beglaubigter Form angenommen.

Fazit: Eine Vollmacht hilft der Erbengemeinschaft bei der Abwicklung

Eine Vollmacht beauftragt einen Erben oder eine dritte Person mit der Nachlassabwicklung. Erteilen können die Vollmacht die Erben oder der Erblasser möchte hier die Abwicklung in professionelle Hände legen, ordnet eine Testamentsvollstreckung an und benennt eine geeignete Person als Testamentsvollstrecker.

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