Was ist ein Vollerbe?

Ein Vollerbe ist jene Person, die den Erblasser als Erstes in vollem Umfang beerbt. Meist ist dies der überlebende Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin. Diese Regelung ist Teil des sehr verbreiteten Berliner Testaments.

Der Vollerbe kann völlig frei über das Erbe verfügen, was auch bedeuten kann, dass er es völlig verbraucht, ohne den möglichen folgenden Erben dafür Rechenschaft schuldig zu sein.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.