Die Herausforderung des Erben - Das Verschaffungsvermächtnis

Jemandem einen Gegenstand zu vermachen, den man gar nicht besitzt: Wie ist das überhaupt möglich? Ganz einfach - indem man ein Verschaffungsvermächtnis erstellt. Bei dieser besonderen Form des Vermächtnisses veranlasst der Erblasser den Erben, dem Vermächtnisnehmer einen bestimmten Gegenstand zu verschaffen. Der Erbe beschafft den Gegenstand mittels der Erlöse des Nachlasses.

Was genau ist ein Verschaffungsvermächtnis?

Der Erblasser hinterlässt seinem Erben ein Vermögen in Höhe von einer halben Million Euro, beschwert ihn jedoch mit einem Verschaffungsvermächtnis: Der Erbe muss dem Vermächtnisnehmer einen Sportwagen für 100.000 Euro kaufen. Somit vermacht der Erblasser dem Vermächtnisnehmer einen Sportwagen, der sich eigentlich gar nicht in seinem Besitz befindet.

Bereits im Römischen Recht finden sich Verweise auf die Möglichkeit eines Verschaffungsvermächtnisses. Ein solches Vermächtnis ist nur dann bindend, wenn angenommen werden kann, dass der Erblasser den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer ohnehin vermacht hätte, wenn er in seinem Besitz gewesen wäre.

Was ist, wenn der Erbe der Aufforderung nicht nachkommen kann?

Ist die Verschaffung des im Testament festgehaltenen Gegenstandes nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, kann sich der Erbe durch Entrichtung des Wertes davon befreien.

Was muss man beim Erstellen eines Verschaffungsvermächtnisses beachten?

Das Verschaffungsvermächtnis muss ausdrücklich im Testament formuliert werden. Nur dann ist es gültig und bindend. Ansonsten kann es zu Uneinigkeiten im Hinblick auf die Auslegung der letztwilligen Verfügung kommen.

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