Du bist nicht Erbe, sondern erhältst ein Vermächtnis.

Nach dem Tod eines Menschen gibt es Erben – und vielleicht auch Menschen, denen der Verstorbene als Vermächtnis etwas zugesprochen hat, ohne dass diese zu den Erben gehören.

Was ist ein Vermächtnis?

In §§ 1939 und 2307 BGB finden sich die rechtlichen Grundlagen zum Thema.

Ein Vermächtnis liegt vor, wenn ein Erblasser einen bestimmten Teil seines Vermögens mit Hilfe eines Testaments oder Erbvertrags einer Person hinterlässt, ohne dass diese Person dadurch als Erbe eingesetzt wird.

Es kann sich bei dieser Zuwendung um Gegenstände, zum Beispiel wertvolle Sammlerstücke oder auch eine Immobilie, um persönliche Erinnerungsstücke, Aktien oder Bargeld handeln.

Mit dem Tod des Erblassers bekommt der Vermächtnisnehmer – die Person, der ein Vermächtnis zugedacht ist – den Anspruch auf das Vermachte gegenüber den Erben.

Fordert der Vermächtnisnehmer diesen Anspruch ein, müssen die Erben ihm das Vermachte aushändigen.

Zu beachten ist die Verjährungsfrist: Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Diese Frist beträgt drei Jahre, bei Grundstücken allerdings 10 Jahre.

Macht der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch nicht innerhalb dieser Zeit geltend, verfällt er.

Wo liegt der Unterschied zum Erbe?

Die gesetzliche Erbfolge kennt keine Vermächtnisnehmer, sondern nur Erben. Eine Vermächtnisvergabe kann nur mit Hilfe eines Testaments oder Vertrags geschehen.

Der Erbe ist der rechtliche Nachfolger eines Erblassers und hat damit die stärkere Position. Er wird Eigentümer aller Gegenstände und Inhaber aller Rechte und Forderungen des Nachlasses. Zusammen mit anderen Erben bildet er die Erbengemeinschaft.

Der Vermächtnisnehmer bekommt einen klar zugewiesenen Gegenstand oder Betrag.

Im Gegensatz zu einem Erben muss ein Vermächtnisnehmer, eine Vermächtnisnehmerin normalerweise nicht für Schulden des Erblassers haften, wenn dies im Testament so festgelegt ist. Auch für die Aufteilung des Nachlasses ist ein Vermächtnisnehmer nicht zuständig.

Die unterschiedlichen Arten von Vermächtnissen

Eine ganze Reihe von unterschiedlichen Vermächtnisarten bietet sich zur Auswahl an, um andere Menschen zu begünstigen. Hier lohnt sich auf jeden Fall die fachliche Rechtsberatung in einer komplexen Lage von Regelungen.

Die Vermächtnis-Arten im Überblick sind:

  • Vorausvermächtnis
  • Stückvermächtnis
  • Nießbrauchsvermächtnis
  • Wahlvermächtnis
  • Quotenvermächtnis
  • Ersatzvermächtnis

Nutzen Sie zur Information auf jeden Fall eine professionelle Rechtsberatung. Für organisatorische Fragen, einen ersten Überblick oder für Kontakte aus meinem juristischen Netzwerk können Sie sich darüber hinaus gerne an mich wenden.

Fazit: ein Sonderfall mit Vor- und Nachteilen

Das Vermächtnis ist eine Möglichkeit, Menschen zu bedenken, die keine Erben im Sinne der Erbfolge sind. Außerdem kann damit ein Erbe aus dem Erbenkreis herausgenommen werden: Er ist nun weder für die Nachlassverteilung zuständig noch für eventuelle Schulden. Aufgrund der komplexen Varianten lohnt sich in jedem Fall die Rechtsberatung beim Juristen.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.