Was ist mit einer Verfügung von Todes wegen gemeint?

"Verfügung von Todes wegen" ist ein Oberbegriff für Erklärungen des Menschen (Erblasser genannt), die mit seinem Tod eintreten und umgesetzt werden sollen. Sie bekunden damit Ihren letzten Willen.

Bei dem Sammelbegriff "Verfügung von Todes wegen" handelt es sich rechtlich gesehen um ein Testament nach §§2064 ff. BGB und um den notariell zu beurkundenden Erbvertrag gemäß §§ 1941, 2274 ff. BGB. Sie erklären damit Anordnungen, die nach Ihrem Ableben umzusetzen sind, idR. von Ihren Erben oder bei angeordneter Testamentsvollstreckung vom Testamentsvollstrecker.

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Ein Testament (privat handschriftlich oder notariell; Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament),
  • ein Notfalltestament oder
  • einen Erbvertrag.

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge und lassen Sie sich rund um das Thema "Verfügung von Todes wegen" vertraulich und kompetent beraten!

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.