Was ist ein Untervermächtnis?

Man trifft gelegentlich auf die Auffassung, dass die Begriffe „Testament“ und „Vermächtnis“ gleichbedeutend sind. Doch das Erbrecht kennt zahlreiche Optionen, einen Nachlass zu übertragen. Testamente unterscheiden sich in dieser Hinsicht grundlegend von Vermächtnissen. Häufig kommt es bei Vermächtnissen auch zu sogenannten „Untervermächtnissen“. Nachfolgend wird ausführlich erklärt, was genau darunter zu verstehen ist.

Der Unterschied zwischen dem Testament und einem Vermächtnis

Setzt ein Erblasser ein oder mehrere Personen in seinem Testament als Erben ein, so geht nach dem Tod der Nachlass auf diese Erben über. Die Erben müssen in der Regel keine weiteren Auflagen oder Bedingungen erfüllen, um über den Nachlass verfügen zu können. Anders sieht die Situation jedoch bei einem Vermächtnis aus.

Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser bestimmte Erben begünstigen oder einen Teil seines Nachlasses auf Personen übertragen, die nicht zur Familie bzw. Verwandtschaft gehören. Ein Vermächtnisnehmer wird jedoch nicht Eigentümer der vererbten Dinge, sondern hat lediglich einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Der Erbe wird außerdem Inhaber aller Forderungen, Rechte und Pflichten des Erblassers. Er haftet also auch für die Schulden. Der Vermächtnisnehmer haftet dagegen nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers und muss sich auch nicht mit Miterben auseinandersetzen.

Das Untervermächtnis als Sonderform des Vermächtnisses

Beim Untervermächtnis handelt es sich um eine besondere Form des Vermächtnisses. Liegt ein Untervermächtnis vor, ist auch der eigentliche Vermächtnisnehmer zur Herausgabe einer Sache verpflichtet. Anhand des folgenden Beispiels wird der Unterschied zwischen dem Erbe, dem Vermächtnis und einem Untervermächtnis deutlich:

Der Erblasser verfügt über zwei Eigentumswohnungen, die jeweils in München und Hamburg stehen. In seinem Testament legt er fest, dass sein Sohn die Eigentumswohnung in München erbt. Gleichzeitig vermacht er seiner Tochter die Eigentumswohnung in Hamburg. Beide Eigentumswohnungen gehen nach dem Tod auf den Sohn über. Die Tochter hat jedoch einen Anspruch auf die Eigentumsübertragung der Eigentumswohnung in Hamburg. Wird die Übertragung durch den Sohn auf die Tochter durchgeführt, ist das Vermächtnis erfüllt.

Der Erblasser kann in seinem Vermächtnis nun zusätzlich noch festgelegt haben, dass seine Enkelin 10 Jahre lang die Mieterträge aus der vermachten Immobilie in Hamburg bekommt. Dabei handelt es sich nun um ein Untervermächtnis. Die Enkelin hat nämlich ein Anrecht auf die Mieterträge aus dem vermachten Objekt in Hamburg.

Vorteile des Vermächtnisses bzw. Untervermächtnisses

Die Vorteile eines Vermächtnisses bzw. Untervermächtnisses bestehen darin, dass die Vermächtnisnehmer keine Pflichten haben. Sie müssen sich also beispielsweise nicht um die Beisetzung kümmern oder Teil einer Erbengemeinschaft werden.

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